17.06.25
Montagemitarbeiter für Produktionsanlagen bei Airbus (m/w/d)
Sie stehen nicht daneben, wenn Maschinen stillstehen?
Dann sind Sie bei der Airbus Operations GmbH in Bremen genau richtig! Als Montagemitarbeiter für Produktionsanlagen bei Airbus halten Sie komplexe Fertigungssysteme am Laufen – mit technischem Know-how, Verantwortungsbewusstsein und dem Blick fürs Detail. Ob elektrisch, mechanisch oder pneumatisch: Sie packen an, analysieren und lösen – effizient und mit System.
Die Stelle ist zunächst bis Dezember 2025 befristet, mit Option auf Verlängerung. Klingt nach Ihnen? Dann bewerben Sie sich jetzt!
Das Bruttojahresgehalt liegt, je nach Qualifikation, zwischen 43.700 € und max. 44.800 €. Bitte beachten Sie, dass wir ausschließlich Kandidat:innen berücksichtigen können, die über eine gültige, uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für die EU (kein Studentenvisum) verfügen.
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Vorteile
Attraktive Vergütung
Equal Pay, Sonderzahlungen & übertarifliche Zuschläge
Kantine und Verpflegung
leckere Mahlzeiten direkt im Büro in der Kantine oder Caféteria
Zukunftssicher
Betriebliche Altersvorsorge mit attraktivem Arbeitgeberzuschuss
Individuelle Entwicklungsmöglichkeiten
internationale, konzernweite Weiterbildung & Entwicklung
Optimale Work-Life-Balance
flexible Arbeitszeiten, 30 Urlaubstage & Sonderurlaub
Aufgaben
1. Montage, Inbetriebnahme und Wartung von mechatronischen Anlagen und Maschinen
2. Fehlerdiagnose und Störungsbeseitigung an komplexen Systemen
3. Programmierung und Konfiguration von Steuerungen und Robotern
4. Elektrische, mechanische und pneumatische Arbeiten durchführen
5. Wartungs- und Reparaturarbeiten dokumentieren und umsetzen
6. Einhalten von Sicherheitsvorschriften sowie internen Qualitätsstandards
Profil
7. Abgeschlossene Berufsausbildung als Mechatroniker, Elektriker, Elektroniker oder ähnlich
8. Mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Elektrotechnik / Elektronik und Mechatronik
9. Versierte Deutschkenntnisse (mind. C1) sowie grundlegende Englischkenntnisse (mind. A2)
10. Bereitschaft zur Schichtarbeit (2-Schicht-Betrieb) und Arbeiten in Zwangslagen gemäß Arbeitsschutzvorgaben
11. Eine gültige, uneingeschränkte Arbeitserlaubnis für die Europäische Union (kein Studentenvisum) zwingend notwendig