Ihre Aufgaben
* Antragsprüfung und Bearbeitung sowie die Durchführung von örtlichen Zulassungsverfahren; Bearbeitung von Zweitstudien- und Sonderanträgen einschließlich Bescheidung
* Prüfung und Entscheidung der Anträge auf Immatrikulation, Studiengangwechsel, Doppel- und Zweitstudium und Studienplatztausch
* Bearbeitung schriftlicher Anfragen in allen immatrikulations- und zulassungsrechtlichen Fragen
1. Ihr Profil
Zwingend erforderliche Voraussetzungen:
* Ausbildung zum*zur Verwaltungsfachangestellten oder eine Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 des Allgemeinen Dienstes (vormals mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst) oder die Angestelltenprüfung 1 oder eine gleichwertige bzw. vergleichbare Ausbildung, wie z. B. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum*zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte*r
Weitere Kenntnisse und Fähigkeiten, die bei der Auswahlentscheidung maßgeblich berücksichtigt werden, sind:
* Umfassende Kenntnisse im Umgang mit Office-Programmen
* Englischkenntnisse auf dem Niveau A2, bevorzugt B1; bei fehlender Qualifikation wird die Bereitschaft erwartet, sich kurzfristig berufsbegleitend fortzubilden
2. Das bieten wir Ihnen
* Angebote zur Gesundheitsförderung im Rahmen der „Gesunden Universität“
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* eine attraktive Altersabsicherung
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.