Aufgaben der allgemeinen Bauverwaltung (z. B. Terminkoordination, allgemeiner Schriftverkehr, Telefondienst) Bearbeitung von genehmigungsfreien Bauvorhaben nach Anlage zu §63 HBO (Aktenzeichenvergabe, eigenständiges Erstellen der Erklärung der Gemeinde und Gebührenbescheid, Aktenführung digital und analog) Anhörung der Gemeinde nach §70 HBO mit selbständiger Erstellung von Beschlussvorlagen, sowie Stellungnahme und Einvernehmen der Gemeinde mit eigener Beurteilung und Begründung Mitwirkung bei der Bauleitplanung Eigenständige Erteilung von Negativzeugnissen nach §172, §22 BauGB mit Kostenbescheid Eigenständige Zuteilung von Hausnummern nach Eingang der Baugenehmigung gem. §126 (3) BauGB Selbständige Verwaltung von Bauakten, Denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, Baulasten, Baubüchern) Erstellung von Sitzungsunterlagen für die Gremien bis zur Beschlussreife, inkl. Schriftführertätigkeit bei Sitzungen Angebotseinholung, Erstellung von Auftragsschreiben, Durchführung von Bestellungen Kommunikation mit Planern, Bürgern, Handwerkern und Firmen Verwalten von Freistellungsbescheinigungen, Verpflichtungserklärungen und Bürgschaften Erstellen von Rechnungen und Kostenbescheiden sowie Prüfung von Rechnungen Selbständige Kontierung von Abschlags- und Schlussrechnungen