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Stellenausschreibung
Das Amt Odervorland mit seinen 4 amtsangehörigen Gemeinden und rund Einwohnern
sucht zum 01. Januar 2026, zur Besetzung einer neuen Stelle, einen
Sachbearbeiter Bauleitplanung/Stadtplanung (m/w/d)
In der folgenden Stellenausschreibung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit
ausschließlich die männliche Form verwendet. Die Stellenausschreibung richtet sich
gleichermaßen an alle Menschen.
Zum Aufgabengebiet gehören unter anderem:
* Vorbereitung, Begleitung und Steuerung von Entwicklungskonzeptionen sowie
vorbereitenden und verbindlichen Bauleitplanungen nach dem BauGB zur
städtebaulichen Ordnung einschließlich vertraglicher Regelungen zur Umsetzung der
Projekte,
* Mitwirkung an städtebaulichen Verträgen,
* Erstellung von Beschluss- und Entscheidungsvorlagen für Gremien,
* Erarbeitung von städtebaulichen Stellungnahmen im Rahmen von baurechtlichen
Voranfragen und Genehmigungsverfahren,
* Erteilung von planungsrechtlichen Auskünften an Bürger und Dritte,
* Betreuung des Geoportals des Amtes,
* zukünftige Übernahme der GDI-Fachverfahrensverantwortlichkeit,
* fachliche Zuarbeit und Mitteleinplanung für die Haushaltsplanungen,
* Wahrnehmung von Sonderaufgaben im Bauamt bei Bedarf,
* vorübergehend Teilnahme am Sitzungsdienst.
Ihr Profil:
* ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschul-/Hochschulstudium der Fachrichtung
Architektur, Stadt-/ Regional-/ Raumplanung, Landschaftsplanung oder Geographie
mit Schwerpunkt in einem der zuvor genannten Bereiche oder ein erfolgreich
abgeschlossenes Fach-/Hochschulstudium der Natur- oder Ingenieurwissenschaften
mit mehrjähriger einschlägiger Berufserfahrung,
* rechtssichere Anwendung u.a. von BauGB, BauNVO, BbgBO,
* Kenntnisse u.a. von BNatschG, BImSchG sind von Vorteil,
* Kenntnisse im Kommunal-, Vergabe- und Verwaltungsrecht sowie im
Fördermittelmanagement sind wünschenswert,
* Kenntnisse im Projektmanagement sowie Sicherheit und Kreativität in der
Visualisierung und Präsentation,
* Kenntnisse in der Anwendung von gängigen Office-Programmen, Datenbanken und
Geoinformationssystemen,
* Kenntnisse der Region sind von Vorteil,
* Teamfähigkeit, Engagement und Bereitschaft zur interdisziplinären Projektarbeit mit
Gremienvertretern, Ämtern, Behörden, Planungsbüros und Investoren,
* hohes Maß an Einsatzbereitschaft, Verantwortungsbewusstsein,
Organisationsfähigkeit und Belastbarkeit,
* Kommunikations- und Konfliktfähigkeit,
* Führerschein Klasse B sowie die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKWs,
* einwandfreies Führungszeugnis,
* Bereitschaft zur fachlichen Weiterbildung,
* Bereitschaft zur Weiterbildung und Einarbeitung in GDI-Fachverfahren,
* Bereitschaft zur vorübergehenden Teilnahme am Sitzungsdienst.
Unser Angebot:
* ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis ab 1. Januar 2026 vorbehaltlich des
Haushaltsbeschlusses für das Jahr 2026 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39
Stunden, (Teilzeit möglich),
* eine leistungsgerechte Vergütung bei entsprechender Voraussetzung nach
Entgeltgruppe 10 TVöD-VkA,
* zuzüglich der im öffentlichen Dienst üblichen Leistungen (30 Tage Erholungsurlaub, 6
Entwicklungsstufen in der Entgeltgruppe, Jahressonderzahlung, jährliches
Leistungsentgelt, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersversorgung bei
dem kommunalen Versorgungsverband),
* ein freundliches und hilfsbereites Team, welches Sie vom ersten Tag an einbindet und
unterstützt,
* flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten sowie mobile Arbeit im Rahmen der
geltenden Dienstvereinbarung,
* zielgerichtete Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
* kostenlose Parkplätze.
Ihre schriftliche Bewerbung (mit tabellarischem Lebenslauf, Tätigkeitsnachweis(en)
und sonstigen aussagekräftigen Unterlagen) richten Sie bitte
bis zum 21. September 2025 an das
Amt Odervorland
- Der Amtsdirektor -
Bahnhofstraße 3 - 4
15518 Briesen (Mark)
oder per E-Mail an -
Das Amt Odervorland verpflichtet sich, die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen
zu fördern. Schwerbeschädigte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung besonders
berücksichtigt.
Von einer Zusendung in Heftern oder Bewerbungsmappen ist abzusehen, da
Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt unter Berücksichtigung der Datenschutz-Grundverordnung i. V.
m. dem § 26 Abs. 1 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes. Weitere
datenschutzrechtliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite
unter dem Stichwort Datenschutzerklärung.
gez.
Dirk Meyer
Amtsdirektor