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Sachbearbeiterin bzw. sachbearbeiter (w/m/d) ermittlungen im bereich wirtschaftskriminalität

Stralsund
Land Mecklenburg-Vorpommern
Sachbearbeiter
Inserat online seit: 30 Juni
Beschreibung

Ihre Aufgaben

Ermittlungsarbeit in Wirtschafts- und Umweltkriminalität - Analyse komplexer wirtschaftlicher Sachverhalte, Durchführen von Ermittlungen, Aufklärung von Straftaten wie Betrug, Untreue oder Insolvenzdelikten

Abrechnungsbetrug im Gesundheitswesen - Identifizieren und Untersuchen betrügerischer Abrechnungsmethoden, Aufdecken von Missbrauch, enge Zusammenarbeit mit relevanten Behörden

Geldwäschebekämpfung - Verfolgen verdächtiger Geldflüsse, Analyse finanzieller Strukturen und Unterstützung bei der Aufdeckung illegaler Transaktionen

Interdisziplinäre Zusammenarbeit - Kooperation mit Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden und anderen Ermittlungsstellen zur Sicherstellung einer effektiven Strafverfolgung

Einsatzbereitschaft bei Sonderaufgaben - Übernahme verantwortungsvoller Aufgaben bei polizeilichen Einsatzlagen und Unterstützung kriminalpolizeilicher Maßnahmen


1. Ihr Profil

Bereitschaft und Eignung zur Verbeamtung

Fachliche Qualifikation (müssen zum Einstellungsdatum vorliegen)

• abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium der Fachrichtung Betriebswirtschaft, Finanz- und Rechnungswesen, Steuerverwaltung oder Wirtschaftsprüfung bzw. ein vergleichbarer Studienabschluss

• fundierte Kenntnisse im Bereich Wirtschafts- und Handelsrecht

• Fähigkeit zum Umgang mit großen Akten- und Datenmengen

• Führerschein der Klasse B

Wünschenswert ist eine mehrjährige hauptberufliche Berufserfahrung z. B. im Bereich Finanzen, Rechnungswesen oder Revision bei einer Bank, einem Wirtschaftsunternehmen, einer Steuerberatungs- oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gute Kenntnisse in der Anwendung von Geschäftssoftware, Microsoft Office sowie der englischen Sprache sind von Vorteil.

Persönliche Kompetenzen

• analytisches und strukturiertes Denken

• hohe Belastbarkeit und Stressresistenz

• Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke

• Eigeninitiative und selbstständiges Arbeiten

• Bereitschaft zur

- kontinuierlichen Weiterbildung

- Teilnahme an Einsätzen

- Teilnahme an Dienstreisen

2. Das bieten wir Ihnen

* Verbeamtung im Polizeivollzugsdienst
* Anspruch auf Heilfürsorge (keine Zahlung von Krankheitsversicherungsbeiträgen)
* Beförderungsoptionen nach dem Landesbesoldungsgesetz M-V
* eine attraktive Altersabsicherung
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* flexible Arbeitszeiten
* 30 Tage Urlaub
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* Möglichkeit zum Dienstradleasing
* Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Dienstjubiläen)
* Stellenzulagen und Familienzuschläge, Erfahrungsstufen
* Dienstsportangebot
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Auswahlverfahren

Das mehrteilige Auswahlverfahren beinhaltet ggf. ein Assessment-Center (AC) an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege (FHöVPR) in Güstrow sowie ein Auswahlgespräch mit fachlichem Test in der Kriminalpolizeiinspektion Anklam. Ein Sporttest ist nicht vorgesehen.

Ernennung im Polizeivollzugsdienst

Es ist beabsichtigt, die erfolgreiche Bewerberin bzw. den erfolgreichen Bewerber im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. In das Beamtenverhältnis auf Probe kann grundsätzlich nur eingestellt werden, wer das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Hat sich die Einstellung gemäß § 18a Landesbeamtengesetz M-V verzögert, erhöht sich die
Höchstaltersgrenze. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die nach dem Beamtenstatusgesetz und dem Landesbeamtengesetz M-V erforderlichen persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen, in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und sich einer ärztliche Einstellungsuntersuchung
(Anforderungen für den allgemeinen Verwaltungsdienst ausreichend) unterziehen.

Einstellung/Beförderung

Grundsätzlich erfolgt die Einstellung im ersten Einstiegsamt des gehobenen Dienstes (A9E LBesG M-V). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit der Einstellung im ersten Beförderungsamt (A10 LBesG M-V). Der Dienstposten ist nach den Besoldungsgruppen A 9/10 LBesG M-V bewertet, d. h. eine Beförderung ist bis zur Besoldungsgruppe A10 LBesG M-V möglich. Die Besoldung erhöht sich regelmäßig anhand von Erfahrungsstufen.

Polizeifachliche Unterweisung

Während der dreijährigen Probezeit erfolgen polizeifachliche Unterweisungen in Modulform an der FHöVPR in Güstrow. Diese beinhalten die Vermittlung von Kenntnissen über Aufgaben und Befugnisse des Polizeivollzugsdienstes aus rechtlicher und praktischer Sicht ebenso wie die Ausbildung in Selbstverteidigung, an der Waffe und in Eigensicherung.

Der Nachweis über die geforderten Qualifikationen (Zeugnis, Führerschein, u. ä.) ist der Bewerbung beizufügen, da anderenfalls die Bewerbung nicht berücksichtigt werden kann. Bei ausländischen Berufsabschlüssen wird um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss gebeten. Nähere Informationen hierzu können der Internetseite der Zentralstelle für ausländische Bildungswesen (ZAB) unter entnommen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Einstellungsabsicht ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde abgefordert wird.

Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.

Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.

Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.

Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.

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