Das Studierendenwerk Bremen ist mit seinen 340 Beschäftigten der bedeutende soziale Dienstleister für 30.000 Studierende im Lande Bremen.
Im Studierendenwerk Bremen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle
als Sachbearbeiter:in (w/m/d) die für die Bearbeitung von Anträgen auf Förderung nach dem Anträgen Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Vollzeit (39,2 Wochenstunden) zu besetzen.
Bearbeitung Förderung nach von auf Deine Aufgaben:
Dein Profil
Wir bieten Dir
Jeder braucht mal eine Pause und bei uns wird die Erholung ernst genommen - Du hast 30 Tage Erholungsurlaub.
Bist Du interessiert?
Dann sende uns Deine Bewerbungsunterlagen bis zum 24.06.2026 unter Angabe des
Kennzeichens STW-BAföG-06/2026 an das
Studierendenwerk Bremen
Personalstelle
Bibliothekstraße 7
28359 Bremen
oder vorzugsweise per E-Mail: bewerbungen@stw-bremen.de
Wir freuen uns auf Dich und Deine Bewerbung!
Bitte reiche uns nur vollständige Bewerbungsunterlagen ein. Dazu gehören
Du kannst uns Deine Bewerbung schriftlich oder per E-Mail zusenden. Bei Bewerbungen per E-Mail fasse bitte die gesamten Unterlagen in einem Dokument im PDF-Format zusammen.
Schwerbehinderten Bewerber:innen wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Frauen werden bei gleicher Qualifikation vorrangig berücksichtigt, sofern eine Unterrepräsentanz im jeweiligen Bereich besteht und nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt.
Alle Geschlechter sind willkommen.
Die Auswahlentscheidung erfolgt gem. Art. 33 Absatz 2 des Grundgesetzes entsprechend der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung der Bewerber:innen (w/m/d). Im Rahmen des Leistungsvergleichs ist es unverzichtbar, dass Du ein Arbeitszeugnis vorlegst, das nicht älter als ein Jahr sein darf. Falls Du Dich in Elternzeit befindest oder im Moment keiner Tätigkeit nachgehst, reiche uns bitte ein Arbeitszeugnis Deiner letzten Tätigkeit ein. Die Vorlage des Arbeitszeugnisses ist für das weitere Verfahren zwingend erforderlich. Bewerbungen können grundsätzlich nur berücksichtigt werden, wenn die Einreichung des Arbeitszeugnisses bis spätestens zwei Wochen nach dem Ende der Bewerbungsfrist erfolgt. Sollte Dir die Vorlage eines aktuellen Arbeitszeugnisses innerhalb dieser Frist - z.B. aus Gründen der Vertraulichkeit - nicht möglich sein, weise uns hierauf im Rahmen Deiner Bewerbung bitte ausdrücklich hin.
Wenn Du Beschäftigte:r im öffentlichen Dienst bist, gib bitte Deine derzeitige Entgeltgruppe an. Bitte gib mit den Bewerbungsunterlagen ggf. eine Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in Deine Personalakte ab.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Sofern Dir eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Deine Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.
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