DER RBB Der rbb bietet als eines der größten Medienunternehmen der Region vielfältige Fernseh-, Radio- und Onlineangebote aus Berlin und Brandenburg. Die Abteilung Versorgungstechnik ist verantwortlich für die Wartung, Instandsetzung und Optimierung der haus-technischen Anlagen (Kälte-, Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Stromversorgungs-, Beleuchtungs-, Gefahrenmelde-, und Aufzugsanlagen, Gebäudeleittechnik) sowie für die Versorgung mit Elektroenergie, Wasser bzw. Abwasser, Heizung und Kälte.Betriebsführung: Sie sind für gebäudetechnischen Anlagen der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär-, Kälte- und Löschtechnik sowie der Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik zuständig und übernehmen die fachtechnische Betriebsverantwortung.Projekte: Sie übernehmen die (Fach-)Projektleitung für anspruchsvolle Baumaßnahmen, bereiten diese unter Berücksichtigung von Energieeffizienz und Wirtschaftlichkeit vor und setzen diese teilweise mit externen Planungspartnern um.IHR PROFIL Abgeschlossenes Studium in der Versorgungstechnik, Techn. praktische Erfahrungen in der Betriebsführung, Planung oder Bauleitung von gebäudetechnischen AnlagenWAS WIR BIETEN Work-Life-Balance: Wir fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Familie u. a. mit flexiblen Teilzeitmodellen. Mobiles Arbeiten ist bei uns tarifvertraglich geregelt und kann je nach Bedarf und Anforderung in Absprache erfolgen.Darüber hinaus gibt es Urlaubsgeld, Familienzuschlag, betriebliche Altersversorgung, 31 Tage Urlaub und einen Zuschuss zum ÖPNV-Firmenticket.Weiterentwicklungsmöglichkeiten: Wir bieten interne und externe Fortbildungen z. B. über die ARD-ZDF-Medienakademie an. JETZT ONLINE BEWERBEN Bitte bewerben Sie sich (bis zum 20. Mai 2026) ausschließlich online über diesen Link.(Wir setzen uns für Diversität, Chancengleichheit und ein vorurteilsfreies Arbeitsumfeld ein. Der rbb fördert aktiv die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht. Bei gleicher Qualifikation und entsprechender Eignung werden Bewerbungen von schwerbehinderten Personen sowie ihnen Gleichgestellten bevorzugt berücksichtigt.