Stellenausschreibung
Der Markt Großostheim (16.000 Einwohner), Landkreis Aschaffenburg, sucht zum 01.01.2026 eine/n
Sachbearbeiter/in (m/w/d)
für die Bauverwaltung
Ihre Aufgaben
* Allgemeine Verwaltungstätigkeiten in der Bauverwaltung
* Bauantragsbearbeitung, Genehmigungsverfahren sowie Teilnahme an Gemeinderatssitzungen
* Vermessungsangelegenheiten
* Veranlagung der Herstellungsbeiträge Wasser/Abwasser, Verbesserungsbeiträge sowie Niederschlagswassergebühren
* Satzungsvollzug, Bearbeitung von Satzungsänderungen
Ihr Profil
* eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachwirt/in bzw. Verwaltungsfachangestellte/r
* gute EDV-Kenntnisse und die Bereitschaft, sich in die eingesetzten speziellen EDV-Anwendungen einzuarbeiten
* idealerweise gute Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungs- und Baurecht bzw. Bereitschaft, sich in die für das Aufgabengebiet relevanten Gesetze, Verordnungen und Satzungen einzuarbeiten
* Genauigkeit, Einsatzbereitschaft, Eigeninitiative, ergebnis- sowie bürgerorientiertes Arbeiten
* Belastbarkeit und Flexibilität sowie Kommunikations- und Teamfähigkeit
Unser Angebot
* eine leistungsgerechte Bezahlung bis A9 BayBesG/EG 9a TVöD in Abhängigkeit zu den persönlichen Voraussetzungen
* eine unbefristete Anstellung in Vollzeit
* einen modernen Arbeitsplatz in einem motivierten Team
* flexible Arbeitszeiten und ein Angebot von mobiler Arbeit
* attraktive Fort- und Weiterbildungsangebote
* Bike-Leasing und Gesundheitsangebote (i-gb Karte)
* betriebliche Altersvorsorge
Fachliche Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Benjamin Peter (06026/5004-5500).
Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung über unser Bewerberportal per Online-Bewerbung. Dieses finden Sie unter Rubrik Karriere unter der betref-fenden Stelle.
Bitte legen Sie keine Originale vor. Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Alle Bewerberdaten werden nach einer Frist von 6 Monaten nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des § 8 Bundesgleichstellungsgesetz bevorzugt berücksichtigt.