Wir suchen:Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter für den Bereich Unterhaltsvorschuss (w/m/d)Einstellungstermin : zum nächstmöglichen ZeitpunktBeschäftigungsart : VollzeitBefristung : unbefristetOrganisationseinheit : JugendamtAbteilung "Wirtschaftliche Hilfen, Beistandschaften, Controlling"Aufgabenschwerpunkte :Unterhaltsvorschuss ist eine besondere Hilfe für Kinder von Alleinerziehenden. Das alleinerziehende Elternteil, welches keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt für das Kind erhält, kann Unterhaltsvorschuss nach dem Unterhaltsvorschussgesetz beantragen.Schwerpunkte der Arbeit sind:Beratung und BewilligungAbrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Land NRWHeranziehung des Unterhaltspflichtigen sowie Durchsetzung von AnsprüchenEinleitung von Vollstreckungsverfahren und bei Bedarf Erstattung von StrafverfahrenVertretung vor GerichtBewerbungsprofil :Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt im allgemeinen Verwaltungsdienst oderJuristin/ Jurist bzw. Diplom-Juristin/Jurist (w/m/d) oderabgeschlossener Verwaltungslehrgang IIsicherer Umgang in der Anwendung von Rechtsvorschrifteneigenverantwortliche, gründliche und termingerechte Arbeitsweisehohe Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit, Flexibilität und Teamfähigkeitfreundliches Auftreten, Kommunikationsfähigkeitsicherer Umgang mit den Office-ProgrammenFührerschein der Klasse BWas wir bietenFür Beamtinnen und Beamte kommt eine Versetzung und eine Besoldung bis zu A 10 Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) in Betracht.Für Tarifbeschäftigte erfolgt die Bezahlung entsprechend der persönlichen Qualifikation und der beruflichen Erfahrung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-V) nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V.Wir haben noch mehr zu bieten. Als einer der größten Arbeitgeber am Niederrhein bietet die Kreisverwaltung Viersen neben persönlichen Entwicklungsmöglichkeiten viele weitere Vorteile. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite www.karriere-mit-v-KontaktMaren KnoblochAmt für Personal und OrganisationTel.: Der Kreis Viersen hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.Haben Sie Interesse? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung bis zum