Wir, die Plasma Parylene Systems GmbH, sind ein mittelständisches Unternehmen für innovativste Beschichtungs- und Niederdruckplasmatechnologie und führend in der Beschichtung sowie im Spezialanlagenbau für Plasma- und Parylene-Anlagen. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir einen technischen Zeichner zur Verstärkung unseres jungen und motivierten Teams.
Aufgaben
* Erstellung präziser technischer Zeichnungen für Spezialanlagen gemäß Kundenanforderungen und technischer Spezifikationen
* Enge Zusammenarbeit mit dem Engineering-Team zur Konzeptentwicklung und Überprüfung von Konstruktionslösungen
* Durchführung von Machbarkeitsstudien und technischen Bewertungen, um die Effizienz und Funktionalität der Anlagen zu optimieren
* Sicherstellung der Einhaltung von Normen und Vorschriften im Anlagenbau
* Unterstützung bei der Erstellung von Materialstücklisten und technischen Dokumentationen
Qualifikation
* Abgeschlossene Ausbildung als technischer Zeichner oder eine vergleichbare Qualifikation im Bereich Maschinenbau oder Anlagenbau
* Fundierte Kenntnisse in CAD-Software, idealerweise Erfahrung mit Solid Edge oder ähnlichen Programmen
* Vertrautheit mit den Standards und Normen im Bereich des Anlagenbaus
* Teamfähigkeit und die Fähigkeit, in einem interdisziplinären Umfeld zu arbeiten
* Gute Kommunikationsfähigkeiten und die Fähigkeit, komplexe technische Konzepte verständlich darzustellen
* Eigenständige, strukturierte und präzise Arbeitsweise
Benefits
* Attraktive Vergütung und Benefits
* Gründliche und individuelle Einarbeitungsphase
* Innovative und spannende Projekte für internationale Kunden
* 30 Tage Urlaub
* Hohe Flexibilität und reguläre Arbeitszeiten ohne Schichtarbeit
* Ein modernes Arbeitsumfeld in einem jungen und motivierten Team
* Langfristige Perspektive und Entwicklungsmöglichkeiten
Wir schätzen Vielfalt und ermutigen daher alle qualifizierten Personen zur Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung oder Religion.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und die verkürzte Sprachform beinhaltet keine Wertung.