Stellvertretende Technische Leitung
Beschreibung:
Wir suchen eine fähige Person, die sich in der Veranstaltungstechnik auskennt und als Stellvertreter für die technische Leitung agieren kann. Diese Position ist ideal für jemanden, der Erfahrung im Theaterbereich hat und gerne mit Teams zusammenarbeitet.
Anforderungen:
* geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik
* Zusatzqualifikation als Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik nach Qualitätsstandard SQQ1
* mehrjährige Berufserfahrung im Theaterbereich
Benifizen:
* eine interessante, abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit,
* vielfältige Angebote zur (außer)fachlichen Fort- und Weiterbildung,
* kollegiales Arbeitsklima in einer vielseitigen, toleranten und weltoffenen Organisation,
* die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und grundsätzliche Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung,
* betriebliches Gesundheitsmanagement & eine betriebliche Altersvorsorge,
* die Möglichkeit des Fahrradleasings, Zuschusses zum Jobticket sowie Mitarbeiterrabatte bei vielen Partnern,
* eine Vergütung entsprechend der persönlichen und beruflichen Qualifikation nach dem TVöD sowie Zahlung einer Fachkräftezulage
* Sonderzahlungen (Leistungsorientierte Bezahlung und Jahressonderzahlung) sowie die Zahlung eines Erschwerniszuschlags
Weitere Informationen:
* Kontrolle täglicher Technik- und Bühnenaufbauten entsprechend anerkannter Regeln der Technik, der Versammlungsstättenverordnung und Branchenstandards
* Leitung und Planung der veranstaltungstechnischen Aspekte aller Projekte der Abteilung Theater einschließlich der Leitungsverantwortung für den sicheren, störungsfreien Ablauf der Veranstaltungen
* Evaluierung der Machbarkeit und Kosten sowie Analysen zur personellen und zeitlichen Umsetzung des Proben- und Vorstellungsbetriebes für den technischen Bereich
* Kurzfristige Reaktion bei Abweichungen vom Regelbetrieb: Erarbeitung und Koordinierung von Maßnahmen unter Gewährleistung der Veranstaltungssicherheit und -durchführung.
* Gewährleistung der Funktions- und Betriebssicherheit sämtlicher baulicher und technischer Anlagen; Einhaltung, Koordinierung und Terminierung der Prüfpflichten sicherheitstechnischer bzw. prüf-pflichtiger Anlagen
* Planung, Umsetzung und Kontrolle hinsichtlich des betrieblichen Arbeits-, Brand- und Gesundheitsschutzes anhand der einschlägigen gesetzlichen Grundlagen
* Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik nach §39/40 NVStättV (Übernahme von Betreiberpflichten der Versammlungsstätte)
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