* Aufgaben der allgemeinen Bauverwaltung (z. B. Terminkoordination, allgemeiner Schriftverkehr, Telefondienst)
* Bearbeitung von genehmigungsfreien Bauvorhaben nach Anlage zu §63 HBO (Aktenzeichenvergabe, eigenständiges Erstellen der Erklärung der Gemeinde und Gebührenbescheid, Aktenführung digital und analog)
* Anhörung der Gemeinde nach §70 HBO mit selbständiger Erstellung von Beschlussvorlagen, sowie Stellungnahme und Einvernehmen der Gemeinde mit eigener Beurteilung und Begründung
* Mitwirkung bei der Bauleitplanung
* Eigenständige Erteilung von Negativzeugnissen nach §172, §22 BauGB mit Kostenbescheid
* Eigenständige Zuteilung von Hausnummern nach Eingang der Baugenehmigung gem. §126 (3) BauGB
* Selbständige Verwaltung von Bauakten, Denkmalschutzrechtlichen Genehmigungen, Baulasten, Baubüchern)
* Erstellung von Sitzungsunterlagen für die Gremien bis zur Beschlussreife, inkl. Schriftführertätigkeit bei Sitzungen
* Angebotseinholung, Erstellung von Auftragsschreiben, Durchführung von Bestellungen
* Kommunikation mit Planern, Bürgern, Handwerkern und Firmen
* Verwalten von Freistellungsbescheinigungen, Verpflichtungserklärungen und Bürgschaften
* Erstellen von Rechnungen und Kostenbescheiden sowie Prüfung von Rechnungen
* Selbständige Kontierung von Abschlags- und Schlussrechnungen