Du bist technikbegeistert und voller Ideen, mit denen Du die Welt bewegen willst? Dann ist eine Ausbildung oder ein duales Studium bei Schaeffler genau das Richtige für Dich. Ohne unsere Produkte könnten Autos nicht fahren, Maschinen nicht laufen und Flugzeuge nicht fliegen. Als führender Anbieter von Wälzlagern für sämtliche Industrien und wichtiger Partner im internationalen Automobilbau bietet Dir Schaeffler ein hervorragendes Umfeld für Deinen Start in die Berufswelt.
Ausbildungsschwerpunkte
1. Grundlagen der mechanischen Fertigungsverfahren
2. Verfahren der Umwelttechnik
3. Beurteilen von Oberflächen
4. Bedienen, Überwachen und Warten von Einrichtungen und Anlagen
5. Mechanische, chemische und elektrochemische Vorbehandlung
6. Chemische und elektrochemische Abscheidung von Metallen und Legierungen
7. Laboranalyse von Beschichtungselektrolyten und Badkorrekturen
8. Umgang mit Prüfmittel und Erfassen von Messwerten
9. Abwasserbehandlung
10. Qualitätsmanagement
Dein Profil
11. Mindestens Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
12. Ausgeprägtes technisches und physikalisches Verständnis sowie chemisches Grundverständnis
13. Gute schulische Leistungen in den naturwissenschaftlichen Fächern
Unsere Auszubildenden findest du ganz unkompliziert in der Wissenswerkstatt. Dort kannst du sie direkt kennenlernen, Fragen stellen und dich ganz entspannt über ihre Erfahrungen informieren. Komm vorbei und erfahre direkt von unseren Azubis, wie’s wirklich läuft.
Du willst Teil eines internationalen Hightech-Unternehmens werden? Dann bewirb dich mit deinem Lebenslauf, deinen letzten zwei Zeugnissen einer allgemeinbildenden Schule und gerne einem Anschreiben. Wir freuen uns, dich kennenzulernen.
Wichtiger Hinweis
Falls Du zum Zeitpunkt der Bewerbung jünger als 16 Jahre bist, lade bitte die (bit.ly/schaefflerdatenverarbeitung) herunter. Das ausgefüllte und unterschriebene Dokument lädst Du dann bitte als Anlage bei Deiner Bewerbung hoch.
Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Bewerbungen von Kandidat*innen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nur mit vorheriger Zustimmung durch die gesetzlich vertretende(n) Person(en) verarbeiten (Art. 8 Abs. 1 Datenschutzgrundverordnung).