Die südhessische Brundtlandstadt Viernheim, inmitten der Metropolregion Rhein-Neckar gelegen, hat beim Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Position alsSachbearbeiter*in im Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde und Bußgeldstellezu besetzen.Wir bieten:eine abwechslungsreiche und anspruchsvolle Tätigkeit in Vollzeit (39 Stunden/Woche) bei einer krisenfesten Arbeitgeberineine unbefristete tarifliche Anstellung, die mit EGr. 9a TVöD-VKA bewertet istdie üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. betriebliche Altersvorsorge, Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)eine ausgewogene Work-Life-Balance, gewährleistet durch Mobiles Arbeiten und flexible Arbeitszeiten im Rahmen der Gleitzeitregelung30 Tage Urlaub/Jahr bei einer 5-Tage-Woche (sowie Freistellung am 24. und 31. Dezember)umfangreiche Fortbildungsmöglichkeiten und Gesundheitsangeboteeine gute ÖPNV-Anbindung (Linie 5) und direkte Nähe zu mehreren Autobahnen (A6, A 659, A5)ein vergünstigtes Deutschlandticketein Fahrrad-Leasing-AngebotIhre Aufgaben (u. a.):1. StraßenverkehrsbehördeÜberprüfung und Anordnung von Verkehrszeichen und -einrichtungenMaßnahmen im Bereich der Verkehrssicherheit im StraßenverkehrErteilung vonAusnahmegenehmigungen bzw. Erlaubnissen nach der StVOGerüst- und PlakatierungserlaubnissenSondernutzungserlaubnissenErlaubnissen zur Durchführung von StraßenumzügenBaustellenerlaubnissenErlaubnissen nach dem Güterkraftverkehrsgesetz (Sonntagsfahrverbote für LKWs/Streckenbestimmung für den Schwerlastverkehr)Erstellung von straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen für örtliche VeranstaltungenZusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Umweltplanung, der Feuerwehr, der Straßenbauverwaltung und sonstigen Institution bei Planungen und Änderungen der VerkehrsinfrastrukturMitarbeit bei der Vorbereitung und Durchführung von Verkehrsschauen2. Großraum- und SchwertransportAbgabe von Stellungnahmen/Auflagen im Anhörungsverfahren im Großraum- und Schwerverkehr auf Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVOBearbeitung der Verfahren mittels der VEMAGS Online-PlattformGgf. Prüfung und verkehrsrechtliche Anordnung des Roadbooks nach § 45 StVOPrüfung der einzureichenden Unterlagen potenzieller Verwaltungshelfenden mit BegleitfahrzeugenEinweisung (Streckenbefahrung) und Verpflichtung der Verwaltungshelfenden3. Ölspuren und beschädigte Verkehrszeichen (in Verbindung mit Außendienst)Gefahrenermittlung (betroffene Bereiche/Substanz etc.)Verkehrssicherung sowie Beauftragung der Reparatur- und ReinigungsarbeitenDokumentation und BeweissicherungErmittlung der VerursachendenBearbeitung von Vorgängen zur Abtretung der Kostenforderung und Abrechnung mit den VerursachendenBearbeitung über die Auftrags- und Meldungsmanagementplattform WiNOWiGZusammenarbeit mit der Stadtpolizei und den ggf. zuständigen Ämtern und BehördenEndkontrolle (Außendienst)4. Mitarbeit im Sachgebiet Bußgeldstelle 5. Bearbeitung von Bürgeranliegen 6. RechnungsworkflowWir erwarten:den erfolgreichen Abschluss als Verwaltungsfachangestellte*r oder einen vergleichbaren Abschlussfachspezifische Rechtskenntnisse bzw. die Bereitschaft sich diese zeitnah anzueignen und fundierte Kenntnisse im allgemeinen Verwaltungsrechteine selbstständige, strukturierte und teamorientierte Arbeitsweisesicheres und gewandtes Auftreten auch in Konfliktsituationen, verbunden mit Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschickgute und situationsangemessene Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit im Umgang mit der Bevölkerung, Kolleg*innen und Dritteneinen routinierten Umgang mit den gängigen MS-Office-ProgrammenBereitschaft, Außentermine gelegentlich flexibel wahrzunehmen (z. B. am Abend und am Wochenende), unter Berücksichtigung individueller BelangeFührerschein Klasse BMehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst ist von Vorteil.Haben Sie noch Fragen?Für fachliche Fragen steht Ihnen der Amtsleiter Christoph Winkler (Tel. 06204/988-273) zur Verfügung. Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich an das Hauptamt - Abteilung Personal, Bianca Bernauer (Tel.06204/988-274).Wegen umfangreichem Außendienst (auch in unebenem Gelände Viernheims) ist entsprechende Trittsicherheit und Beweglichkeit notwendig. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen von Frauen werden begrüßt. Eine Teilzeitbeschäftigung ist gemäß § 9 Abs. 2 HGlG grundsätzlich möglich.Nähere Informationen zur Stadt Viernheim und der attraktiven Metropolregion Rhein-Neckar finden Sie unter viernheim.de bzw. m-r-n.com .Sind Sie interessiert an dieser Tätigkeit? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung bis spätestens 23.11.2025 über unser Bewerbungsportal https://jobs.viernheim.de/1fwzvViernheim, 22.10.2025 Der Magistrat der Stadt Viernheim gez. B a a ß Bürgermeister