* Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch einer Kindertagespflegestelle (schriftliche Aufforderung der Eltern zur Abgabe der Einkommenserklärung, Berechnen des Elterneinkommens und Festsetzung und Überwachung von Elternbeiträgen)
* Übernahme der Kosten für die Tagespflege gem. § 23 SGB VIII (Entgegennahme der Anträge und Prüfung auf Vollständigkeit, Prüfung der Erfüllung der formalen Fördervoraussetzungen und der Erforderlichkeit der Tagespflege und Ermittlung des Bedarfsumfangs/ Betreeungsbedarf)
* Kassentechnische Abwicklung (u.a. Fertigung von Sollstellungen)
* Bearbeitung von Widersprüchen, Ratenzahlungs- und Stundungsanträgen der Eltern sowie Anträgen auf Erlass der Elternbeiträge gem. § 90 Abs. 2 SGB VIII
* Beantwortung von Anfragen der Eltern aller Art