Als Sachbearbeiter*in führen Sie Beratungsgespräche mit den Sorgeberechtigten und prüfen die Zugangsvoraussetzungen, u.a. Feststellung einer wesentlichen Behinderung, Prüfung der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit.
Sie wirken bei Bedarfsermittlung und Bedarfsfeststellung im Gesamtplanverfahren mit.
Sie berechnen die Leistungen, veranlassen die Auszahlung und erstellen die Bescheide.
Die Prüfung vorrangiger Ansprüche sowie die Geltendmachung von Erstattungsansprüchen gegenüber Sozialleistungsträgern sowie juristischer und natürlicher Personen gehört ebenfalls zu Ihren Aufgaben.
Darüber hinaus wirken Sie in Widerspruchs- und Klageverfahren sowie auch in Fachgremien mit.