Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Selbstverwaltungsorganisation der Hamburger Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten. Zu ihren Aufgaben zählen die Sicherstellung der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung für die Hamburger Bürger, die Kontrolle der Qualität der ärztlichen Leistungen und deren ordnungsgemäße Abrechnung sowie die Interessenvertretung der Hamburger Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten zur Wahrung ihrer Rechte. Das Aufgabenspektrum unserer rund 500 Beschäftigten ist vielfältig und abwechslungsreich.
Sie wollen einen sicheren Arbeitsplatz mit einem guten Betriebsklima? Sie legen großen Wert auf vertrauensvolle Zusammenarbeit in einem motivierten Team und auf einen respektvollen Umgang miteinander? Sie wollen sich stetig weiterbilden und Ihre Ideen einbringen? Sie mögen familienfreundliche Arbeitszeiten und eigenverantwortliche Aufgaben? Wenn Sie neugierig geworden sind, schicken Sie uns Ihre aussagekräftige Bewerbung!
In der Abteilung Zulassungsausschüsse (ZA) ist zum nächst möglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle als
Sachbearbeiter (m/w/d)
in Teilzeit (50%) zu besetzen.
Bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg sind die Geschäftsstellen des Zulassungsausschusses für Ärzte Hamburg, des Berufungsausschusses für Ärzte Hamburg, des Landesausschusses der Ärzte- und Krankenkassen sowie des Erweiterten Landesausschusses der Ärzte, der Krankenhäuser und Krankenkassen in der Freien und Hansestadt Hamburg (einschließlich Erledigungsausschusses) eingerichtet. Der Zulassungsausschuss entscheidet darüber, ob und in welcher Form Ärzte, Psychotherapeuten oder Einrichtungen in Hamburg im Rahmen einer Zulassung, Anstellung oder Ermächtigung an der ambulanten Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten teilnehmen können. Bei seinen Entscheidungen ist der Zulassungsausschuss an die Vorgaben des SGB V sowie der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte gebunden. Er prüft, ob die Voraussetzungen für eine Teilnahme an der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung erfüllt oder entfallen sind. Der Berufungsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses. Dem Landesausschuss obliegt die Beschlussfassung im Zusammenhang mit einer Über- oder Unterversorgung (Bedarfsplanung). Der Erweiterte Landesausschuss prüft insbesondere die Berechtigung zur Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV). Die Geschäftsstellen dieser Ausschüsse bereiten deren Entscheidungen vor und nach.
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