Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n: Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich der Führerscheinstelle in Teilzeit (30 Wochenstunden), befristet bis zum 30.04.2031 IHRE AUFGABEN : Ersterteilung und Umschreibung von Fahrerlaubnissen Bearbeitung von Erweiterungsanträgen bestehender Fahrerlaubnisse Verwaltung bereits erteilter Fahrerlaubnisse (z. B. Ausstellung von Ersatzführerscheinen, internationalen Führerscheinen, vorläufigen Fahrausweisen, etc.) Ausstellung von Kontrollgerätekarten und Berufskraftfahrerqualifikationen Erteilung und Verlängerung von Personenbeförderungsscheinen Zusammenarbeit mit anderen Behörden (Kraftfahrtbundesamt, Prüfstellen, Fahrschulen, etc.) IHR PROFIL : Eine abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder vergleichbare Qualifikation (mind. 3-jährige Berufsausbildung) Selbstsicheres Auftreten und Durchsetzungsfähigkeit Gutes schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen Teamfähigkeit und soziale Kompetenz Sorgfältige Arbeitsweise und hohe Belastbarkeit Kompetenz zur Konfliktlösung und Souveränität im Umgang mit Beschwerden UNSER ANGEBOT : Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teilzeit mit 30 Wochenstunden mit Entgelt nach Entgeltgruppe EG 5 TVöD. Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif Ein interessanter und vielseitiger Arbeitsplatz in einem engagierten Team Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12. Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen Interesse? Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 19.06.2026 unter Kontakt: Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Christoph Weber Leiter der Abteilung 3.2 – Verkehrswirtschaft/ Jagd- und Waffenwesen Tel.: 02641/975-402 E-Mail: Christoph.Weber@kreis-ahrweiler.de Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.