Die Gemeinde Sylt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Vollzeit und unbefristet einen Elektroniker Straßenbeleuchtung / Lichtsignalanlagen (m/w/d) im Fachbereich 4 - Umwelt und Bauen für den Fachdienst 4.3 Tiefbau. Gemeinsam sorgen wir durch Natur- und Umweltschutz für ein lebenswertes Sylt. Immer energetisch: Von der Wartung über den Unterhalt bis zur Reparatur ist Ihr Einsatzgebiet dabei breit gestreut. Zudem arbeiten Sie gemeinsam mit einem engagierten Team unter Einsatz moderner EDV-Technik an der Digitalisierung der Bestandsdaten und Modernisierung der Steuerungstechnik. Ihre Vorteile bei uns: Tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 7 TVöD sowie eine betriebliche Altersversorgung (VBL) Zahlung einer Jahressonderzuwendung, einer leistungsorientierten Prämie gemäß Tarifvertrag (TVöD) und eine monatliche Inselzulage Ein interessantes, vielseitiges und verantwortungsvolles Aufgabengebiet in einem innovativen und herausfordernden Arbeitsumfeld Unbefristete Vollzeitstelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden Umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch flexible Arbeitszeitmodelle (Gleitzeit) Unterstützung bei der Wohnungssuche auf der Insel Sylt Verschiedene Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, wie Sonderkonditionen für Fitnessstudios oder Sylter Welle, Betriebssport wie Zumba oder Fußball, eine Laufgruppe und vieles mehr Ihr überzeugendes Profil: Abgeschlossene Berufsausbildung zum Elektroniker (m/w/d) Ein klares Plus: Berufspraxis rund um Straßenbeleuchtung und Lichtsignalanlagen Alternativ: Bereitschaft, sich schnell in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten – wir unterstützen Sie gerne dabei, noch fehlendes Know-how aufzubauen Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, idealerweise ergänzt um eine zusätzliche Fahrerlaubnis Klasse C1 Kenntnisse in der aktuellen Standardsoftware MS Office Auch bei wechselnden Anforderungen ein hohes Maß an persönlichem Engagement, Einsatzbereitschaft und Flexibilität sowie kommunikatives Geschick Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen der Fachdienstleiter Tiefbau, Herr Dirk Rußkamp, Tel. de Die Vorgaben des Schwerbehindertengesetzes bzw. des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst für SH (GstG) werden berücksichtigt.