Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik
Elektronikerinnen und Elektroniker werden fachkundig in ihr Berufs- oder Tätigkeitsfeld eingeführt. In diesem Bereich planen sie elektrotechnische Anlagen von Gebäuden sowie deren Energieversorgung und Infrastruktur.
Ihre Aufgaben:
* Sie erlangen theoretisch und praktisch fundierte Kenntnisse über die elektrische Energieversorgung.
* Sie lernen die Vielfalt elektrotechnischer Anlagen in Gebäuden wie Stromanschlüsse, Klimaanlagen sowie Daten- und Fernmeldenetze kennen.
* Sie qualifizieren sich, um eigene Steuerungsprogramme zu erstellen und zu testen.
* Sie planen und installieren Sicherungen sowie Anschlüsse für Waschmaschinen, Herde, Beleuchtungsanlagen, Torantriebe und Gebäudeleiteinrichtungen.
* Sie planen und installieren Steuerungen für Heizungen, Lüftungs- und Klimaanlagen.
Ihre Qualifikationen:
* Sie haben einen mindestens befriedigenden Hauptschulabschluss.
* Sie haben gute Leistungen in den Hauptfächern Deutsch und Mathematik sowie im Fach Physik.
* Sie sind handwerklich geschickt und verfügen über technisches Verständnis.
* Sie bringen Engagement und Lernbereitschaft für den gewählten Beruf mit.
* Sie sind verantwortungsbewusst und konzentrationsfähig.
* Sie arbeiten gewissenhaft und gerne im Team.
Ihre Vorteile:
* Sie absolvieren Ihre Ausbildung bei einem anerkannten Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
* Sie erlernen mit der Qualifizierung zur Elektronikerin bzw. zum Elektroniker einen anerkannten Handwerksberuf.
* Sie werden von kompetenten Ausbilderinnen und Ausbildern begleitet, die für Ihren optimalen Berufsstart sorgen.
* Sie bauen im Verlauf Ihrer Ausbildung Ihr Fachwissen für elektronische Systeme kontinuierlich aus.
* Sie schließen Ihre Ausbildung mit einer Abschlussprüfung vor der Handwerkskammer ab.
* Ihr monatliches Ausbildungsentgelt erhöht sich über alle dreieinhalb Ausbildungsjahre. Im ersten Jahr beträgt es ca. 1368 Euro und steigt auf ca. 1527 Euro brutto im vierten Jahr.
* Sie erhalten 30 Tage Urlaub pro Jahr, + 24.12. und 31.12. dienstfrei.
* Sie profitieren bei evtl. anfallenden Überstunden vom Ausgleich in Form von Freizeit.