Dafür brauchen wir Sie
1. Wahrnehmung der Aufgaben zur Fachaufsicht im Bereich der Grundsätze und Allgemeinen
2. Angelegenheiten der Erhaltung, der Instandsetzung und der Inspektion der WSV-eigenen Brücken- und Querungsbauwerke
3. Koordinieren und Überwachen der Bauwerksinspektion nach DIN 1076
4. Durchführen von Zielerreichungskontrollen zur Umsetzung der Bauwerksinspektion nach DIN 1076
5. Ansprechpartner der WSÄ in grundsätzlichen Fachfragen zur Inspektion von Brücken und Querungsbauwerken
6. Unterstützung bei der Erstellung und Ausarbeitung von Fachbeiträgen für die Oberbehörde
7. Mitwirken bei der Fortschreibung und Einführung von Vorschriften der Brückenprüfung, sowie der Erhaltung und Instandhaltung von Bauwerken der WSV
8. Erfassen und Umsetzen der WSV-Belange in Bezug auf die Genehmigung von Schwerlastverkehren (VEMAGS)
9. Vertretung der WSV in externen Fach- und Arbeitsgruppen (RI-EBW-Prüf, VEMAGS)
10. Wahrnehmung von ein bis mehrtägige Dienstreisen
11. Wahrnehmung von Ortsterminen: die Anlagen/Bauteile befinden sich in teilweise schwer zugänglicher, enger, hoher Lage, sind tlw. nur unter Einsatz besonderer Hilfsmittel z. B. Hubsteiger/Schiff etc. zu erreichen, dabei ist Persönliche Schutzausrüstung zu tragen. Die Orte können sich in sehr entlegenen und schwerzugänglichen Gebieten befinden
Ihr Profil
Das sollten Sie unbedingt mitbringen:
12. Abgeschlossenes Hochschulstudium (FH oder Bachelor) im Studiengang Bauingenieurwesen
Das wäre wünschenswert:
13. Kenntnisse im Verwaltungshandeln
14. Vertiefte Kenntnisse in der Instandsetzung von Ingenieurbauwerken und Brücken
15. Zulassung für die Durchführung von Brückenprüfung nach DIN 1076 entsprechend den Bestimmungen des VFIB e.V. oder gleichwertig
16. Kenntnisse in der Erstellung von Berichten mit JasperReports und Datenbankabfrage mit SQL
17. Vertiefte Kenntnisse in den Bereichen konstruktiver Ingenieurbau (Brückenbau, Statik)
18. Erfahrungen im Bereich der Prüfung von Ingenieur- und Brückenbauwerken
19. Fähigkeit zur eigenständigen Nutzung von fachspezifischen IT-Programme (z.B. SIB BW 1.9x) als auch der gängigen Office-Anwendungen (MS-Office)
20. Bereitschaft zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
21. Gutes Planungs- und Organisationsvermögen
22. Ausgeprägte und partnerschaftliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
23. Sichere mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in der deutschen Sprache (entspricht min. Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
Das bieten wir Ihnen
24. Einstellung bis in die Entgeltgruppe 12 der EntgO zum TVöD bei Tarifbeschäftigten
25. Bei Beamtinnen und Beamten: Es besteht eine Entwicklungsmöglichkeit nach BesGr. A12 (BBesG)
26. Spannendes und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld
27. Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch: flexible, moderne Arbeitszeitmodelleverschiedene Möglichkeiten der TeilzeitbeschäftigungHomeoffice und mobiles Arbeiten
28. Betriebliche Altersvorsorge (VBL)
29. Umfangreiches Weiterbildungsangebot u.a. im eigenen Aus- und Fortbildungszentrum
30. Deutschland-Jobticket mit Arbeitgeberzuschuss
31. Guter Start durch aktives On-Boarding
32. Eigener Laptop
33. Ergonomischer Arbeitsplatz
Besondere Hinweise
Der Dienstposten ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.
Zur Durchführung eines Leistungsvergleichs werden für die Tarifbeschäftigten der WSV und im Ressort des BMDV Leistungseinschätzungen eingeholt, die sich verfahrensmäßig an den jeweils geltenden Richtlinien für die beamtenrechtliche Beurteilung orientieren. Die Tarifbeschäftigten erklären mit ihrer Bewerbung ihr Einverständnis zur Durchführung dieser Maßnahme.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Bei gleicher Qualifikation werden Frauen nach Maßgabe des § 8 BGleiG bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir begrüßen die Bewerbung von Menschen aller Nationalitäten.
Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.
Bei Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten des Bundes erfolgt während der Erprobungszeit zunächst keine Höhergruppierung. Bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die vorübergehende Übertragung der Tätigkeit während der Erprobungszeit i.V.m. der Auszahlung einer Zulage gem. § 14 Abs. 3 TVöD.