Die Bergische Universität Wuppertal ist eine dynamische, vernetzte, forschungs-orientierte Campusuniversität. Gemeinsam stellen sich hier mehr als 25.000 Forschende, Lehrende, Studierende und Mitarbeitende den Herausforderungen in Wissenschaft, Bildung, Kultur, Ökonomie, Sozialem, Technik und Umwelt.
In der Universitätsverwaltung der Bergischen Universität Wuppertal, im Dezernat 1 - Finanzen, Beschaffung, Forschung und Drittmittel, in der Abteilung 1.2 - Finanzen, im Sachgebiet 1.2.1 - Sachgebiet Finanz- und Budgetplanung, Zuwendungshaushalt, suchen wir Unterstützung.
Sachbearbeiter*in im Sachgebiet Finanz- und Budgetplanung, Zuwendungshaushalt
Planung und Bewirtschaftung der allgemeinen Haushaltsmittel der Bergischen Universität sowie des Zuwendungshaushaltes
- Unterstützung und Beratung der Hochschuleinrichtungen in allen Fragen der Budgetverwaltung
- Hochschulabschluss (FH/Bachelor) in einer betriebswirtschaftlichen Fachrichtung oder Verwaltungslehrgang II oder H2-Lehrgang/abgeschlossene Berufsausbildung jeweils mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung in dem ausgeschriebenen Aufgabenbereich
- Betriebswirtschaftliche Kenntnisse (insbesondere im Rechnungswesen)
- Sehr gute Kenntnisse in den Programmen des MS Office Pakets
- Soziale und kommunikative Kompetenz, ausgeprägte Serviceorientierung
- Deutschkenntnisse mind. Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt
Dauer befristet gem. § 21 BEEG zunächst für die Dauer des Mutterschutzes bis 18.06.2026. Eine Weiterbeschäftigung im Rahmen einer sich ggf. anschließenden Elternzeit wird angestrebt.
Umfang Vollzeit (Teilzeit ist möglich, bitte geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie auch bzw. nur an einer Teilzeitbeschäftigung interessiert wären)
An der Bergischen Universität schätzen wir die individuellen und kulturellen Unterschiede unserer Universitätsangehörigen und setzen uns für Gleichstellung, Chancengerechtigkeit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. Bewerbungen von Menschen jeglichen Geschlechts sowie von Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellten Personen sind willkommen. Frauen werden nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Rechte von Menschen mit einer Schwerbehinderung, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.
Nachweis einer Schwerbehinderung).