Der Landkreis Ahrweiler sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n: Sachbearbeiter/in (w/m/d) im Bereich der Rechnungsstelle in der Abteilung Soziales in Teil-/Vollzeit, befristet bis zum 31.12.2027 IHRE AUFGABEN: Prüfung und Zahlbarmachung von Rechnungen, Klärung von Unstimmigkeiten und Rückfragen mit den Leistungsanbietern Unterstützung der Sachbearbeitung Sozialhilfe-Eingliederungshilfe durch Zuarbeit (Ak-tenanlage, Datenpflege in den Fachprogrammen Care4 und KIS, Bearbeitung von Verwahrgeldanzeigen) Angedacht ist nach Einführung der E-Akte in der Abteilung die Aufgabe einer zentralen ScanStelle und Annahmestelle für E-Rechnungen IHR PROFIL: Abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder Fachkraft für Bürokommunikation, abgeschlossener Angestelltenlehrgang I oder vergleichbare Qualifikation Kenntnisse in der Anwendung einschlägiger MS-Office Anwendungen und Bereitschaft, sich in die Arbeit mit Fachprogrammen einzuarbeiten Kommunikations- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und Flexibilität, gutes Zeitmanagement UNSER ANGEBOT: Ein befristetes Beschäftigungsverhältnis in Teil- oder Vollzeit mit Entgelt nach Entgeltgruppe E5 TVöD-VKA Tarifliche Jahressonderzahlung und zusätzliches Leistungsentgelt nach Tarif Ein interessanter und vielseitiger Arbeitsplatz in einem engagierten Team Fortbildungsmöglichkeiten für Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung Option auf Homeoffice Bis zu 30 Urlaubstage im Jahr und zusätzlich freie Tage am 24. und 31.12. Kinderbetreuungsmöglichkeiten in unserer betrieblichen Kindertagespflegestelle Krisensicherer Arbeitsplatz, angenehmes Arbeitsklima und familienfreundliche Arbeitsbedingungen Interesse? Bewerben Sie sich bitte papierlos bis zum 30.06.2026 unter Kontakt: Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne Herr Karl-Heinz Porz Leiter der Abteilung 2.4 - Soziales Tel.: 02641/975-431 E-Mail: Karl-Heinz.Porz@kreis-ahrweiler.de Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung besonders berücksichtigt. Entsprechend § 7 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz ist eine Wahrnehmung der ausgeschriebenen Stelle auch durch mehrere Teilzeitkräfte möglich.