Als Hersteller von Elektronikzubehör gehören wir seit 1968 zur Spitze in Europa.Konsequente Produktinnovation, Flexibilität in der Fertigung sowie ein hoher Grad an Kundenorientierung sind die Garanten unseres Erfolges.Zufriedene Kunden sind unser Ziel, kompetente Mitarbeiter unser Kapital.Am Standort Lüdenscheid entwickeln, fertigen und vertreiben wir Kühlkörper, Gehäuse und Steckverbinder.
Wir suchen SIE!
Maschinen- und Anlagenführer CNC-Fräsen (m/w/d)
• selbstständiges Einrichten und Überwachen von CNC-gesteuerten Bearbeitungszentren (Siemens-Steuerung)
• zeichnungsgerechte Fertigung
• Durchführung von Qualitätskontrollen mit Mess-/Prüfmitteln
• Durchführung von Pflege- und Wartungsarbeiten an Maschinen
• Einhaltung und Gewährleistung von Arbeitssicherheit sowie Ordnung und Sauberkeit
• Unterstützung unserer LEAN-Aktivitäten.
Ihre Qualifikation• Erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung in einem Metallberuf oder einer vergleichbaren Qualifikation
• Kenntnisse in der CNC-Programmierung und im CAM-Bereich wünschenswert
• Berufserfahrung im Umgang mit Messmitteln
• Selbständige, systematische und ergebnisorientierte Arbeitsweise
• Team- und Kommunikationsfähigkeit
• Bereitschaft zur Schicht- und Mehrarbeit
• Sicherer Umgang mit dem PC.Anforderungen an den Bewerber: Erweiterte Kenntnisse: CNC-, NC-Programm Sinumerik (Siemens), Messen, Wartung, Reparatur, Instandhaltung, Fräsen, Produktion, Fertigung, CNC-Kenntnisse, CNC-Programmieren
• intensive Einarbeitung
• einen interessanten und abwechslungsreichen Arbeitsplatz
• attraktives Entgelt und Sonderleistungen wie arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenzusatzversicherung, Altersvorsorgekonzept mit Arbeitgeberzuschuss, Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie die Möglichkeit zum Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung, Mitarbeiterrabatte und Bikeleasing
• individuelle Weiterbildungsmöglichkeiten
An der Bewerbung von Frauen besteht aus Gründen der beruflichen Gleichstellung ein besonderes Interesse.Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und Personen, die i. S. des § 2 Abs. 3 SGB IX schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, sind erwünscht.
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