Ihre Aufgaben
1. Planung von verfahrenstechnischen, chemischen Produktionsanlagen
2. Eigenverantwortliche Bearbeitung von Projekten in den Phasen Konzept, Basic Engineering, Detail Engineering
3. Erarbeiten von Verfahrens- und Anlagenbeschreibungen
4. Mitwirken bei der Entwicklung von Layouts und Erstellung von projektbezogenen Kostenschätzungen und -kalkulationen
5. Bearbeitung von Verfahrens- sowie R&I - Schemata
6. Erstellung von Massen- und Energiebilanzen sowie prozesstechnische
7. Auslegung von Apparaten und Maschinen
8. Mitwirken bei der Inbetriebnahme der Anlagen
9. Unterstützung des Vertriebsteams durch prozesstechnische Vorbetrachtungen
10. Unterstützung bei der Erarbeitung von Sicherheitskonzepten
Ihre Qualifikationen
11. Abgeschlossenes Studium (z.B. im Bereich Chemieingenieurwesen, Verfahrenstechnik, Chemietechnik, o.ä.)
12. Berufserfahrung in der verfahrenstechnischen Bearbeitung von Projekten im Chemieanlagenbau wünschenswert
13. Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Kundenorientierung
14. Teamfähigkeit, Flexibilität und Interesse an abwechslungsreichen Aufgaben
15. Fähigkeit zu eigenständigem, ergebnisorientiertem Arbeiten sowie großes Verantwortungsbewusstsein
16. Reisebereitschaft im Rahmen der Projektabwicklung
17. Sicherer Umgang mit den MS Office Produkten
18. Erfahrung mit CAD- und CAE-Systemen wünschenswert
19. Englisch- und/oder Russischkenntnisse von Vorteil
Ihre Vorteile
Wir bieten Ihnen eine Unternehmenskultur, die geprägt ist von der Vielfältigkeit unserer Mitarbeitenden sowie von gegenseitiger Wertschätzung - zwischen den Mitarbeitenden und auf allen Unternehmensebenen.
Deshalb genießen alle Mitarbeitende in flachen Hierachien:
20. Abwechslungsreiche Teamevents mit den lokalen Brunel Teams
21. Regelmäßige Feedback-Gespräche über Ihre Herausforderungen und Perspektiven mit Ihrem Sales Consultant
22. Individuelle Fortbildungen und Trainings zur Förderung Ihrer beruflichen Karriere
23. Unbefristete Arbeitsverträge und einen langfristigen Arbeitgeber
24. 30 Tage Urlaub
25. Arbeitskontenregelung
26. Betriebliche arbeitgeberfinanzierte Altersvorsorge