Der Einsatz des ELER auf Basis des GAP-Strategieplanes 2023-2027 (GAP-SP) zielt schwerpunktmäßig darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft zu stärken, die von der Land- und Forstwirtschaft abhängigen Ökosysteme sowie die Ressourceneffizienz und Klimaresistenz im Agrarsektor zu verbessern und den ländlichen Raum als attraktives Lebens- und Arbeitsumfeld zu entwickeln. Ihre Aufgaben Als Sachbearbeiter/in (w/m/d) der Fondsverwaltung wirken Sie bei der Umsetzung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR MV) / des GAP-Strategieplans mit, insbesondere hinsichtlich:
Abstimmung mit den Fachreferaten des Hauses zur finanziellen Programmumsetzung und der finanziellen Untersetzung der Begleitungs- und Bewertungsberichte (Monitoring)
ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung, Betriebswirtschaftslehre oder einer für die Aufgabenerledigung einschlägigen Fachrichtung, alternativ Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. nachgewiesene Deutschkenntnisse entsprechend dem C1-Sprachniveau des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER), sofern Deutsch nicht die Muttersprache ist
~ 30 Tage Urlaub
~flexible Arbeitszeiten
~ die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten (bis zu 60 % wöchentlich)
~ die Möglichkeit zur Weiterbildung
~ Möglichkeit zum Dienstradleasing
~ kostenfreie Parkplätze am Dienstgebäude
Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beach-tung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet.