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Sachgebietsleiter brandschutz und stellvertretender hauptamtlicher kreisbrandmeister (m/w/d)

Annaberg-Buchholz
Landratsamt Erzgebirgskreis
Brandschutz
Inserat online seit: 4 November
Beschreibung

Umfang

39 h/Woche

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 12 TVöD

Beginn

nächstmöglich

Standort

Annaberg-Buchholz

Frist

21.11.2025

Mit knapp 1.850 Beschäftigten ist die Landkreisverwaltung des Erzgebirgskreises aktuell einer der größten Arbeitgeber der Region. Als moderne, öffentliche Verwaltung ist das Landratsamt ein verlässlicher Partner vor Ort, der durch effiziente und fachlich kompetente Arbeit den Interessen der etwa 318.000 Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises dient.


Im Landratsamt Erzgebirgskreis ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als


Sachgebietsleiter Brandschutz und stellvertretender hauptamtlicher Kreisbrandmeister (m/w/d)

Kennziffer: 152/2025/111-53

in Vollzeitbeschäftigung im Referat Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz, Sachgebiet Brandschutz, am Standort Annaberg-Buchholz zu besetzen.


Ihr Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

* Leitung und Führung des Sachgebietes Brandschutz, des Feuerwehrtechnischen Zentrums und stellvertretender hauptamtlicher Kreisbrandmeister, d. h. fachliche und inhaltliche Umsetzung der im Sachgebiet anfallenden Aufgabenstellungen und aller fachrechtlichen Regelungen das Sachgebiet betreffend, fachliche und disziplinarische Leitung und Führung der Beschäftigten des Sachgebietes, disziplinarische und fachliche Aufsicht über das Feuerwehrtechnische Zentrum des Erzgebirgskreises mit vier Standorten

* Führung und Anleitung der Beschäftigten des Sachgebietes

* Aufsicht über das Feuerwehrtechnische Zentrum

* Entwicklung, Festlegung, Steuerung und Überwachung der Arbeitsziele, Aufgaben, Prioritäten und Arbeitsabläufe im Sachgebiet

* Mitwirkung bei Disziplinarmaßnahmen und Information über Fehlverhalten an den Referatsleiter

* Koordination des Personals für eine wirtschaftliche, effiziente und rechtzeitige Aufgabenerfüllung

* Durchsetzung des Arbeitsschutzes

* Führen von Mitarbeiterjahresgesprächen

* Initiierung und Durchführung von Fortbildungs-/Informationsveranstaltungen

* Koordination, Steuerung und Kontrolle der Umsetzung von Gesetzesänderungen das Sachgebiet betreffend

* Koordinierung der Zusammenarbeit mit anderen Ämtern, Abteilungen, Behörden und Institutionen

* Betreuung und Beurteilung von Auszubildenden

* Vertretung des Sachgebietes gegenüber anderen Behörden und Institutionen

* Öffentlichkeitsarbeit

* Verantwortlichkeit für Haushaltsplanungen und die Bewirtschaftung der Haushaltstellen unter Beachtung der gültigen Vorschriften und Normen

* Organisation und Begleitung von Beschaffungs- und Ausstattungsvorhaben unter Beachtung VOL/A

* Verantwortung für die Gewährleistung des Dienstbetriebs und die Aufgabenerfüllung im Sachgebiet gem. Aufgabengliederungsplan. Dies sind u. a.:

* Organisation und Koordinierung der Aufgabenerfüllung im Sachgebiet gemäß § 7 SächsBRKG

* Angelegenheiten des Feuerschutzes planen, wie bspw. die Planung und Durchführung gemeindeübergreifender Brand- und Katastrophenschutzübungen

* Rechtsaufsicht gegenüber den kreisangehörigen örtlichen Brandschutzbehörden

* Bewilligung von Zuwendungen im Feuerwehrwesen

* Beteiligung/Stellungnahmen (Baugenehmigungsverfahren, Immissionsschutzverfahren)

* Klärung von fachbezogenen Problemen der Bürger, die nicht durch die Beschäftigten des Sachgebietes geklärt werden können und deren Beratung, Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Eingaben

* Digitalisierung von Antragsverfahren

* Verantwortung für die feuerwehrfachlichen Angelegenheiten der unteren Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde, wie sie sich aus §§ 7, 49 und 49a Sächsisches Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG, In-Kraft-Treten zum 20.01.2024) und aus der Umsetzung der FwDV ergeben

* Vertretung und Unterstützung des Kreisbrandmeisters bei Einsätzen und administrativen Aufgaben

* Unterstützung oder Übernahme der Einsatzleitung gem. § 49 Absatz 5, § 49a Abs. 1 und § 50 SächsBRKG

* Aufsicht über die öffentlichen Feuerwehren im Landkreis und Überwachung der Aufstellung, der Ausrüstung, des Leistungsstandards und der Einsatzbereitschaft

* Beratung und Unterstützung der kreisangehörigen Kommunen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im örtlichen Brandschutz

* Verantwortlichkeit für die Sicherstellung der Aus- und Fortbildung der Angehörigen der öffentlichen Feuerwehren

* Festlegung der überörtlichen Einsatzbereiche der öffentlichen Feuerwehren der kreisangehörigen Gemeinden

* Aufstellung und Fortschreibung überörtlicher Alarm- und Ausrückeordnungen sowie überörtlicher Einsatzpläne

* Ermittlung überörtlicher Gefahrenpotenziale sowie Organisation erforderlicher Beschaffungsmaßnahmen von auch überörtlich einzusetzenden Einsatzmitteln (Kreisbrandschutzbedarfsplanung)

* Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen

* Mitwirkung beim Schutz Kritischer Infrastrukturen

* Planung und Durchführung überörtlicher Brandschutzübungen sowie Übungen nach Maßgabe des § 13 SächsBRKG

* Sicherstellung besonderer Führungseinrichtungen in der Behörde und für die Einsatzstelle inkl. Mitwirkung in den Führungseinrichtungen

* Verantwortlichkeit für das Verfahren der Aufschaltung öffentlicher Brandmeldeanlagen und der Inbetriebnahme von Feuerwehrschließungen

* Sicherstellung der Durchführung von Brandverhütungsschauen nach §§ 22 und 22a SächsBRKG

* Umsetzung der Auszeichnung nach VwVFeuEZ i. R. entsprechender Auszeichnungsveranstaltungen

* Organsiation der Fördermittelbearbeitung (RLFw)

o Umsetzung der Strahlenschutzverordnung und des Strahlenschutzgesetzes für die Behörde
* Unterstützung, Anleitung und Beratung anderer Sachgebiete und Ämter des Landratsamtes sowie anderer Behörden zum Brandschutz bzw. Vertretung des Landkreises in entsprechenden Gremien

* u. a. Mitwirkung in der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Kreisbrandmeister

* Abstimmung zu Genehmigungen von Funkanlagen entsprechend der BOS-Funkrichtlinie

* Beratung von Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie Einrichtungen und Unternehmen, Ingenieurbüros zu Grundsatzfragen im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz

* Durchführung/Teilnahme von/an Dienstberatungen der Wehrleiter, Kreisausbilder und Bürgermeister

* Erarbeitung von Stellungnahmen zu Rechtsverordnungen, Erlassen und brandschutzrelevanten Regelungen

* Bearbeitung von Stellungnahmen und Widersprüchen zu Angelegenheiten als Träger öffentlicher Belange (u. a. Baupläne, Bauvorhaben, Erteilung von Betriebserlaubnissen)

* Sicherstellung der Berichterstattung

* Erarbeitung von Satzungen und Beschlussvorlagen


Ihr Anforderungsprofil:

* Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sind erforderlich:
* abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor) in einer technischen, naturwissenschaftlichen oder sonstigen für den feuerwehrtechnischen Dienst geeigneten Fachrichtung (bspw. Bachelor of Engineering für Brandschutz und Sicherheitstechnik)
* bzw. für Dienstposteninhaber die Befähigung der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst)
* Für die Erfüllung des Aufgabengebietes sollten folgende Fach- und Sozialkompetenzen vorhanden sein:
* Personalführungskompetenz
* tiefgreifende Kenntnisse der folgenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften einschl. Rechtsprechung und Kommentierung: SächsBRKG, VwVfG, SächsGemO, SächsLkrO, SächsKomZG, SächsBauO, SächsBO-DurchführVO, VwVSächsBO, SächsPolG, SächsVwKG, BImSchG, StörfallVO, Art. 1 Abs. DSGVO, StrSchG, Arbeitsstättengesetz, Arbeitsstättenverordnung, Arbeitsstättenrichtlinie, Technische Regeln, Techn. Baubestimmungen (LTB), Berufsgenossenschaftliche Regelungen (BGV, BGR, BGI), Strahlenschutzverordnung, Unfallverhütungsvorschriften der Unfallkasse Sachsen, DIN-Normen, Feuerwehr-Dienstvorschriften, RLFw und sonstige einschlägige RL, VwV und Bekanntmachungen des Brand- und Katastrophenschutzes inkl. des vorbeugenden Brandschutzes
* Kenntnisse der Fachliteratur zum Brandschutz und Bauwesen
* ausgeprägte analytische Fähigkeiten sowie Problemlösungskompetenz
* hohes Maß an Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Diskretion, Loyalität und Vertraulichkeit
* zielorientiertes Arbeiten auch unter engen zeitlichen Vorgaben und im gesamtheitlichen Kontext
* Konfliktfähigkeit bei gleichzeitiger Sachlichkeit in jeder Situation, hohe Belastbarkeit
* Führerschein Klasse B und die Bereitschaft, den Privat-Pkw auch für dienstliche Belange einzusetzen


Was wir bieten!

* Vergütung nach dem TVöD
* bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen in Entgeltgruppe 12
* für Dienstposteninhaber der Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsebene der Fachrichtung Feuerwehr (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) bis A 12
* sehr gute Fortbildungsmöglichkeiten
* flexible Arbeitszeiten (ohne Kernzeit)
* 30 Urlaubstage im Kalenderjahr sowie arbeitsfreie Tage am 24. und 31.12.
* betriebliches Gesundheitsmanagement
* betriebliche Altersvorsorge
* Jahressonderzahlung
* Leistungsentgelt
* Rabattsystem für Mitarbeiter über corporate benefits


Nutzen Sie Ihre Chance, gestalten Sie mit uns gemeinsam die Zukunft des Erzgebirgskreises!

Ansprechpartner Personal

Landratsamt Erzgebirgskreis
Referat Personal und Organisation
SG Personal
Frau Hempel
Paulus-Jenisius-Str. 24
09456 Annaberg-Buchholz

Ansprechpartner Fachbereich

Für weitere Auskünfte zum Aufgabengebiet:
Herr Referatsleiter Zehm
Referat Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
Telefonnummer 03733 831-5273

Bitte sehen Sie von einer Papierbewerbung oder einer Bewerbung per E-Mail ab und nutzen Sie direkt unser Onlineformular für Ihre Bewerbung.

Bitte beachten Sie vor einer Bewerbung unsere Hinweise zu den Themen Schwerbehinderung und Gleichstellung, Datenschutz, Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse sowie die weiteren Informationen zum Stellenbesetzungsverfahren, diese finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Erzgebirgskreis unter:

www.erzgebirgskreis.de/landratsamt-service/aus-der-verwaltung/ausbildung-und-karriere-im-landratsamt/informationen-fuer-bewerber

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