Wir suchen Sie als Maschinenbediener (m/w/d)!
Für unseren renommierten Kunden Siemens AG in Köln suchen wir Sie als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) bzw. als Maschinenbediener (m/w/d).
Wir bieten Ihnen als Mitarbeiter (m/w/d):
* Sie bleiben langfristig bei unserem Kunden "Siemens AG" im Einsatz
* Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Vollzeit
* Vergütung: ab 18,00 €/Stunde, je nach Erfahrung verhandelbar
* Eine betriebliche Altersvorsorge
* Eine umfangreiche Einarbeitung bei unserem Kunden
* Arbeitszeiten: 3-Schichtsysten
* Zahlung von Zuschlägen
* Weihnachts- und Urlaubsgeld
* Vorzeitige Abschlagszahlung (wenn gewünscht)
* Eine Vielzahl von, u.a. Preisnachlässen, bei namhaften Anbietern über unsere Plattform für Mitarbeiterangebote
* Möglichkeit der Übernahme durch unseren Kunden
* Ein freundliches und kompetentes Team für Ihre optimale Betreuung
...und alles was zu einem guten Arbeitsplatz gehört!
Ihre Aufgaben als Maschinenbediener (m/w/d):
* Rüsten der Anlage zum jeweiligen Fertigungsauftrag
* Stanzen von Schienen nach Fertigungsauftrag
* Bedienen des Staplers
Ihr Profil als Maschinenbediener (m/w/d):
* Erfahrungen im Bereich Metallverarbeitung, bspw. als Maschinen- und Anlagenführer (m/w/d) bzw. als Maschinenbediener (m/w/d) oder als Maschineneinrichter (m/w/d)
* Berufsausbildung wünschenswert, aber nicht Bedingung
* Einen Staplerschein
* Bereitschaft zur 3-Schichtarbeit
Wer ist Walter-Fach-Kraft?
Walter-Fach-Kraft ist ein renommiertes, mittelständisches Unternehmen an nahezu 30 Standorten in Deutschland, u.a. in Köln, Österreich und Polen.
In den Bereichen der Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung pflegen wir seit über 25 Jahren mit unseren Kunden sowie Mitarbeitern eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Sie fühlen sich direkt angesprochen?
Bewerben Sie sich jetzt online oder kontaktieren Sie unser Team in der Geschäftsstelle Köln unter 0221 96 97 780 oder per E-Mail unter koeln@walterfachkraft.com
Wenn Sie möchten, empfehlen Sie die Stellenanzeige an Freunde, Bekannte und / oder Kollegen (m/w/d) weiter.
Entstehende Reisekosten zum Vorstellungsgespräch werden nicht erstattet.