Stellenangebotsbeschreibung: Stellenbeschreibung: Sachbearbeitung im Bereich der Nachlasspflegschaft/Nachlassverwaltung für die Kanzlei in Mülheim an der RuhrSie suchen eine neue Herausforderung in einer dynamischen Rechtsanwaltskanzlei mit innovativen Projekten und interessanten Aufgaben? Sie schätzen die eigenverantwortliche Arbeit in einem spezialisierten Team? Dann sollten Sie prüfen, ob unser Angebot zu Ihrer beruflichen Vorstellung passt.
Ein Schwerpunkt der Rechtsanwaltskanzlei Bückmann liegt im Bereich der Nachlasspflegschaft/ Nachlassverwaltung und Erbenermittlung. Und so ist Rechtsanwalt Bückmann seit Jahren ein ausgewiesener Spezialist auf diesem Gebiet. Mit seinem qualifizierten Team betreut Rechtsanwalt Bückmann eine Vielzahl von größeren Nachlässen.
Die Kanzlei verfolgt eine klare Qualitätspolitik. Danach gehört die persönliche, unmittelbare Betreuung durchdie kompetenten und engagierten Verwalter und durch das gesamte Kanzleiteam zum Selbstverständnis und Grundprinzip der Kanzlei. Dazu setzt die Kanzlei im Rahmen Ihrer Zertifizierung und Konformitätsbescheinigung die Qualitätsvorgaben um. Voraussetzung ist dafür allerdings die Mitarbeiter-Zufriedenheit, die, neben einer sachgerechten Bezahlung, auch durch ordentliche Arbeitsplätze undmenschliche Umgangsformen gewährleistet und gesteigert werden soll.
Aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung in den letzten Jahren sucht das Unternehmen nun ab soforteine(n) engagierte(n) und sympathische(n) Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin als Verstärkung für dieNachlassabteilung im Büro Mülheim und im Büro Wesel.
Da es sich bei der Nachlasspflegschaft um ein Spezialgebiet handelt, ist es selten, dass ein Bewerber odereine Bewerberin Berufserfahrung in diesem Feld mitbringt. Daher sind wir es gewöhnt, die neuen Kollegeneinzuarbeiten. Hilfreich wäre eine vormalige Tätigkeit als Berufsbetreuer, insbesondere im Bereich der Vereinsbetreuung.
Scheuen Sie sich daher nicht davor, hier einmal etwas Neues auszuprobieren.
Wir freuen uns ebenso über Bewerber/Bewerberinnen mit einem Studium ohne Abschluss. Die Kanzlei fördert entsprechende berufsbegleitende Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten.
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