Ihre Aufgaben
* Vollzug wasserrechtlicher Vorschriften an Bundeswasserstraßen und Gewässern I. Ordnung einschließlich der Gefahrenabwehr
* Erarbeitung von wasserrechtlichen Entscheidungen
* Wahrnehmung von Aufgaben als Anhörungsbehörde zu Planfeststellungs- und anderen förmlichen Verfahren für Gewässer I. Ordnung, Landesschutzdeiche, Wasserschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete
* Erarbeitung wasserwirtschaftlicher Stellungnahmen für die Bauleitplanung und sonstiger Stellungnahmen des Amtes
* gewässeraufsichtliche Überwachung wasserrechtlicher Entscheidungen
* Erarbeitung fachtechnischer Stellungnahmen
1. Ihr Profil
* ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Wasserwirtschaft, Landeskultur- und Umweltschutz oder einer vergleichbaren aufgabenbezogenen Fachrichtung der Umweltingenieurwissenschaften oder nachgewiesene langjährige Berufserfahrung im wasserrechtlichen Vollzug,
* schnelle Auffassungsgabe und hohe Einsatzbereitschaft
* Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
* Selbständigkeit, Belastbarkeit und Teamfähigkeit
* gute Kenntnisse im Wasser-, Umwelt- und Verwaltungsrecht sowie Berufserfahrungen im Umweltbereich sind wünschenswert
* nachgewiesene Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens Sprachniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens). Ein deutschsprachiger Schul- oder Studienabschluss ersetzt den Nachweis der Sprachkenntnis
* Führerschein Klasse B
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* kostenfreie Parkplätze am Dienstgebäude
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Von der erfolgreichen Bewerberin/dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Behördenführungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Bewerberinnen und Bewerber, die nicht dem öffentlichen Dienst angehören, sind aufgefordert neben geeigneten Nachweisen zu Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. vorhandene weitere Arbeitszeugnisse den Bewerbungsunterlagen beizufügen.