Ihre Aufgaben
* Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen landwirtschaftlicher Betriebe. Dies umfasst
o systematische und anlassbezogene Fachrechtskontrollen zur Umsetzung der Düngeverordnung (DüV)
o Vor-Ort-Begehung von Flächen- und Betriebsstätten im Rahmen der Konditionalität
* Vollzug DüV, Düngemittelverordnung (DüMV), Wirtschaftsdüngerverbringungsverordnung (WDüngV) und Wirtschaftsdüngermeldeverordnung (WiDüMeldVO M-V)
* Bearbeitung von Anträgen und Durchführung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
* Anfertigung düngerechtlicher Stellungnahmen im Rahmen von Genehmigungsverfahren nach BImSchG und UVPG für Tierhaltungsanlagen, Biogasanlagen und Anlagen zur Lagerung von Gülle, Jauche, Silagesickersäften und Festmist
1. Ihr Profil
* ein Abschluss als Bachelor of applied science agriculture bzw. vergleichbare Abschlüsse oder
* ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung oder
* ein erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs A II oder ein gleichwertiger Abschluss
* uneingeschränkte Einsatzbereitschaft und Außendienstfähigkeit auf landwirtschaftlichen Flächen und in Anlagen, einschließlich Tierhaltungsanlagen
* gute Kenntnisse und Erfahrungen bei der Anwendung der Informationstechnik (Standardsoftware unter MS Office)
* PKW-Führerschein
Erwartet wird Teamfähigkeit, Belastbarkeit, ausgeprägte Kommunikationsfähigkeit im Umgang mit Bürgern und die Fähigkeit, sich in kürzester Zeit in Gesetze und Verordnungen einzuarbeiten und diese fachlich korrekt umzusetzen.
2. Das bieten wir Ihnen
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit zur Verbeamtung, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen geeignete Nachweise zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen beizufügen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür sowie weitere mit der Bewerbung verbundene Kosten werden nicht übernommen.