Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 600 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz befindet sich im Haus Löwenstein, einer Nebenstelle des Kreishauses direkt am Lahnufer gegenüber dem Kurpark. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.
Bei der Zentralabteilung der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Kreismusikschule, ist die unbefristete Vollzeitstelle zu besetzen als
Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich der Krankenhilfe
EG 9b TVöD VKA bzw.
Gesundheitsversorgung nach dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII):
Ambulante, stationäre Krankenhilfe und vorbeugende Gesundheitshilfe nach §§ 47 bis 48 SGB XII im Rahmen des Betreuungsverhältnisses nach § 264 SGB V
Beratung und Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern in krankenversicherungsrechtlichen Fragen
Überleitung und Durchsetzung von privat-rechtlichen Ansprüchen
Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt (gehobener Dienst) oder
Langjährig Beschäftigte mit mindestens zwanzigjähriger Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung, denen aufgrund der Ausnahmeregelung des Bezirkstarifvertrages der Zugang zu der Entgeltgruppe 9b eröffnet ist
flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
Bezahlung nach TVöD bzw. zusätzlich finanzierte Altersvorsorge
kostenfreie Parkplätze
Telearbeit
Jahressonderzahlungen & Leistungsprämien
krisensicherer Arbeitsplatz
Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes, schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt.