Ihre Aufgaben
Diese Aufgaben erwarten Sie:
Sie beraten hilfesuchende Bürgerinnen und Bürger und deren Angehörige über Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe-, Pflegewohngeld- und Grundsicherungsanträge in Alten- und Pflegeheimen) sowie sämtliche vorrangige Ansprüche gegenüber Dritten, insbesondere anderen Sozialleistungsträgern.
Zu den Tätigkeiten, um über die Gewährung beziehungsweise Ablehnung der oben genannten Hilfen zu entscheiden, zählen insbesondere die
1. Antragsaufnahme und -bearbeitung sowie Entscheidung über Form, Art und Maß der Hilfen
2. Sicherung und Überleitung vorrangiger Ansprüche der Hilfeempfängerin oder des Hilfeempfängers gegenüber Dritten
3. Zahlbarmachung der Hilfen, einschließlich der Prüfung von Kostenersatzansprüchen
4. Erlass von Aufhebungs- und Rückforderungsbescheiden
5. Prüfung von Widersprüchen auf Abhilfe
Sie möchten sich einen persönlichen Eindruck über die Tätigkeit verschaffen? Gerne ermöglichen wir Ihnen eine Hospitation. Melden Sie sich hierfür bei Lena Löscher mit der Telefonnummer -.
Unsere Anforderungen
Das sind Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten:
6. Sie können sich bewerben, wenn Sie ein abgeschlossenes der Tätigkeit förderliches Studium (Bachelor), zum Beispiel Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften, besitzen. Vorteilhaft ist, wenn Sie über eine mehrjährige Berufserfahrung im öffentlichen Dienst verfügen (idealerweise bereits im Bereich SGB).
7. Beamtinnen und Beamte: Sie besitzen die Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes. Insofern müssen Sie den Vorbereitungsdienst mit dem Abschluss „Bachelor of Laws“/ „Bachelor of Arts“ beziehungsweise „Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (FH)“ / “Diplom-Verwaltungsbetriebswirtin / Diplom-Verwaltungsbetriebswirt (FH)“ erfolgreich absolviert haben.
8. Tarifbeschäftigte: Sie verfügen über einen erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungslehrgang II oder Angestelltenlehrgang II. Sie können sich auch bewerben, wenn Sie die Ausnahmevoraussetzungen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht nach § 12 i. V. m. Ziff. 7 der Vorbemerkung zu Anlage 1 - Entgeltordnung (VKA) TVöD erfüllen. Dies gilt auch, wenn Sie am 31.12. bei der Stadt Bochum beschäftigt waren, dies zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung fortwährend sind und bis zum 31.12. von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit waren (das 40. Lebensjahr vollendet hatten). Eine abgeschlossene Verwaltungsausbildung sowie eine mehrjährige Berufserfahrung in einer sachbearbeitenden Verwaltungstätigkeit sind jedoch erforderlich.
9. Die Tätigkeit erfordert ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick.
10. Kenntnisse im Bereich SGB XII, Alten- und Pflegegesetz (APG-NRW) sowie Vorschriften des Bürgerlichen Rechts wären wünschenswert, sind jedoch nicht Bedingung.