Ihre Aufgaben
1. Übernahme und Führung von Amtsvormundschaften und Amtspflegschaften
2. Wahrnehmung der elterlichen Sorge (Personen- und Vermögenssorge) inklusive gesetzlicher Vertretung, auch für unbegleitete minderjährige Ausländer
3. persönliche Förderung der Pflege und Erziehung des Mündels
4. Erledigung aller rechtlichen und behördlichen Angelegenheiten im Rahmen der Vormundschaft bzw. Pflegschaft, einschließlich der Vertretung vor dem Familiengericht
5. regelmäßiger persönlicher Kontakt zu Mündeln, deren Familien und Betreuungspersonen
6. Zusammenarbeit mit allen an der Pflege und Erziehung beteiligten Stellen und Fachkräften
Ihre Kompetenzen
7. erfolgreich abgeschlossenes Studium der Sozialen Arbeit (z. B. Diplom-Sozialarbeiter/-Sozialpädagoge oder Bachelor of Arts – Soziale Arbeit bzw. Sozialwirtschaft), ein Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt (FH) oder Bachelor of Arts – Public Management, eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Verwaltungsfachwirt oder eine vergleichbare Qualifikation
8. Berufserfahrung in der Jugendhilfe, Sozialarbeit oder im rechtlichen Bereich sowie pädagogisches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit jungen Menschen sind von Vorteil
9. hohes Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsstärke, Selbstständigkeit und Einfühlungsvermögen
10. Fähigkeit, auch in herausfordernden Situationen den Überblick zu behalten und lösungsorientiert zu handeln
11. Einsatzbereitschaft für Außentermine außerhalb der üblichen Arbeitszeiten
12. Führerschein der Klasse B