Sie gestalten Bonn!
als
Ingenieur*in bzw. Meister*in / staatl. gepr. Techniker*in der Fachrichtung HLS- bzw. Versorgungstechnik
beim Städtischen Gebäudemanagement Bonnab sofort | je nach Qualifikation bis EG 10 TVöD | Unbefristet
Wir gehen Richtung Zukunft – gehen Sie mit uns?
Mit rund Einwohner*innen ist Bonn deutsche UNO-, Kongress- und Beethovenstadt, Sitz zahlreicher internationaler und wissenschaftlicher Institutionen, von Bundesministerien und obersten Bundesbehörden, einer traditionsreichen Universität sowie Standort globaler Unternehmen. Bonn verbindet die Annehmlichkeiten des Lebens in der Stadt mit der Nähe zur Natur und bietet eine hohe Lebensqualität sowie vielseitige Freizeitmöglichkeiten.
Auf dem Weg zu einer ständigen Verbesserung der Lebensqualität plant, baut und unterhält das Städtische Gebäudemanagement 456 Liegenschaften und 872 Objekte, bei einem Budget von derzeit 150 Millionen Euro. Auf diesem Weg unterstützen uns 500 Mitarbeitende.
Auf Ihrem Weg bei uns
1. sind Sie für kleinere bis größere Instandhaltungsmaßnahmen zuständig und erbringen Planungs- und Bauleitungsaufgaben in der Technischen Gebäudeausrüstung
2. stellen Sie Angebotsanfragen bei kleinen Maßnahmen bzw. unterstützen bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen, übernehmen die Auftragserteilung sowie die Überwachung der Ausführung und Abrechnung der Maßnahmen
3. betreuen Sie bauherrenseitig externe Ingenieur*innenbüros - insbesondere die fachtechnische Überprüfung der Planungsleistungen sowie Projektmanagementaufgaben und beraten Nutzer*innen im Hinblick auf baufachliche Themen
Sie legen die Grundsteine für Ihren Weg
4. mit einem abgeschlossenen Studium (Bachelor / Master / Diplom) im Fachbereich Heizung/Lüftung/Sanitär bzw. Versorgungstechnik bzw. einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung mit anschließender Weiterbildung zur*m Meister*in / staatl. gepr. Techniker*in.
5. Sie haben mindestens 3 Jahre fachbezogene Berufserfahrung und können souverän mit den fachspezifischen Vorschriften, Normen und Gesetzen (VDI, HOAI, DIN 276) sowie der VOB, UVgO, VgV umgehen.
6. Sie verfügen über Verhandlungssicherheit im