Ihre Aufgaben
* Antragsprüfung, Bewilligung, Begleitung (einschließlich begleitender Belegprüfungen) und Abrechnung von Zuwendungen und gesetzlichen Förderleistungen
* Durchführung von Vor-Ort-Kontrollen
* Bearbeitung von Widersprüchen
* Mitwirkung an der Bearbeitung von Prüfmitteilungen externer Prüforgane (z.B. Landesrechnungshof)
1. Ihr Profil
vorausgesetzt werden:
* die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt für den Allgemeinen Dienst oder
* ein Fachhochschul- oder Bachelor-Abschluss mit verwaltungsrechtlichem; wirtschaftswissenschaftlichem Bezug oder im Bereich des Gesundheits-, Pflege- oder Sozialmanagement oder
* ein Verwaltungsdiplom (VWA) oder ein Fortbildungsabschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt oder als Fachwirtin bzw. Fachwirt mit wirtschaftsrechtlicher Ausrichtung (z.B. staatlich geprüfte Betriebswirtin bzw. staatlich geprüfter Betriebswirt, Betriebswirtin bzw. Betriebswirt IHK oder HWK )
wir erwarten weiterhin:
* hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Belastbarkeit
* Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und zur Zusammenarbeit im Team
* sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office-Produkte)
* Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C 1)
wünschenswert sind:
* Kenntnisse im Verwaltungs-, Zuwendungs- und Haushaltsrecht des Landes M-V
* nachgewiesene praktische Erfahrungen als Prüferin bzw. Prüfer von Fördermaßnahmen
* betriebswirtschaftliche und buchhalterische Kenntnisse
2. Das bieten wir Ihnen
* flexible Arbeitszeiten
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* 30 Tage Urlaub
* die Möglichkeit auch ortsunabhängig zu arbeiten
* eine sorgfältige Einarbeitung durch erfahrene Beschäftigte
* eine verantwortungsvolle, anspruchsvolle Tätigkeit mit gesellschaftlicher Relevanz
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Bitte geben Sie an, für welchen Standort (Rostock oder Neubrandenburg) Sie sich bewerben.
Bis zur Stellenbesetzung müssen die geforderten Qualifikationen vorliegen.
Berufliche Erfahrungen sind in geeigneter Weise (z. B. durch Arbeitszeugnisse oder dienstliche Beurteilungen) nachzuweisen.