Der Büroarbeit und Außendienst gleichermaßen umfasst? Unterstützen Sie unser engagiertes Team bei der nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung, dem Hochwasserschutz sowie altlastenbezogenem Bodenschutz und leisten Sie so einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz in unserem Bundesland.
Bearbeitung von Bewilligungen, Erlaubnissen, Genehmigungen und sonstigen wasserbehördlichen Anordnungen und Verfügungen, z. B. zum Betrieb einer Wasserkraftanlage oder zur Entnahme von Beregnungswasser
Abschluss:
ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes (Fach-) Hochschulstudium der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung / Verwaltungsrecht oder
erfolgreicher Abschluss des Angestelltenlehrgangs A II
oder ein vergleichbarer Abschluss
nachgewiesene Sprachkenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift - mindestens Sprachniveau C 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (Diese Voraussetzung wird bei deutschen Muttersprachlerinnen bzw. Kenntnisse in MS-Office Anwendungen
uneingeschränkte Bereitschaft zum Außendienst und zu Dienstreisen
Führerschein Klasse B
~ Bei Vorliegen der tarif- bzw. besoldungsrechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 11 TV-L bzw. die Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesG M-V.
~ eine fundierte Einarbeitung in die thematischen Arbeitsfelder sowie Unterstützung durch den Kollegenkreis
~ gute Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch verschiedene Arbeitszeitmodelle (Teilzeit, Gleitzeit)
~ vielfältige fachliche und persönliche Weiterbildungsangebote
~30 Tage Urlaub
~ Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen. Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse nicht vorliegen, wird darum gebeten, die Erstellung dieser kurzfristig zu veranlassen und zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen. Von der erfolgreichen Bewerberin bzw. dem erfolgreichen Bewerber wird nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Unterlagen zu den Akten genommen und nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen vernichtet. Ansprechperson(en) Frau Rach Ansprechperson für personalrechtliche Fragen