Wir gestalten Verwaltung neu – digital, effizient und bürgernah. Für diesen Wandel suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für das Bauordnungsamt, Sachgebiet Wasserwirtschaft/Wasserrecht des Landratsamtes Vogtlandkreis in der Außenstelle Plauen, Bahnhofstraßeeine engagierte Verstärkung als
Durchführung von Genehmigungsverfahren und Prüfung von Anzeigen zur Einleitung von industriellem und gewerblichem Abwasser in die öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung)
Anordnung von Gefahrenabwehrmaßnahmen, Sanierungen, Mängelabstellung im Zusammenhang mit dem Umgang mit wgSt
Verfahren, Verfahren nach BImschG, bergrechtliche Verfahren)
Anordnung von Sanierungsmaßnahmen zur Anpassung von Abwasser-/Indirekteinleitungen, zur Befreiung der Abwasserüberlassungspflicht, zur Abwendung von Gefahren im Rahmen der Gewässeraufsicht
Stellungnahmen zu Verfahren anderer Behörden in denen wasserrechtliche Entscheidungen gebündelt werden (Verfahren nach BImSchG, berg- und straßenrechtliche Verfahren)
Abgeschlossenes Studium als Bachelor of Laws allg. Abschluss als Verwaltungsfachwirt oder einer abgeschlossener oder bereits begonnener Angestelltenlehrgang II
alternativ: abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten mit der Bereitschaft den Angestelltenlehrgang II zu absolvieren und der Verpflichtung eine entsprechende Qualifizierungsvereinbarung abzuschließen
Oder vergleichbarer bzw. höherwertiger Abschluss in vergleichbarer Fachrichtung
Bereitschaft zur ständigen fachlichen Weiterbildung
Sicherer Umgang mit IT-Standardanwendungen (MS-Office)
Gültiger PKW-Führerschein mit entsprechender Fahrpraxis
Jobticket der Straßenbahn Plauen GmbH
Mitarbeiterrabatte über Corporate Benefits
Ausgewogene Work-Life-Balance mit gleitender, flexibel gestaltbarer Arbeitszeit
Möglichkeit zum Mobilen Arbeiten/zur Telearbeit
Attraktive berufliche Weiterentwicklungsmöglichkeiten sowie individuelle Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten
Betriebliche Altersvorsorge
Von der Möglichkeit des § 31 TVöD (Führung auf Probe) wird Gebrauch gemacht.
Für im Ausland erworbene Hochschulabschlüsse besteht das Erfordernis einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen ZAB.