Bereichern Sie alsHygienekontrolleur bzw. Wassermeister (m/w/d)unser Team im Gesundheitsamt des Kreises Paderborn!Vergütung: EG 9a TVöD-V / Vollzeit / unbefristet / Bewerbungsfrist: 02. August 2025Deine Vorteile✓ Work-Life-Balance: Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit Ihre Arbeitszeit flexibel zu gestalten und bei Bedarf aus dem Homeoffice zu arbeiten. Bei einer 5-Tage- Woche stehen Ihnen 30 Tage Urlaub zur Verfügung.✓ Sicherheit: Sie erhalten eine unbefristete, krisensichere Festanstellung in einer modernen öffentlichen Verwaltung.✓ Zentraler Standort: Eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die Option eines Deutschlandtickets mit Zuschuss durch den Arbeitgeber sowie fußläufige Parkmöglichkeiten.✓ Unterstützung: Neben einer betriebsnahen Kindertagesstätte gibt es viele weitere Unterstützungsangebote zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf.Deine Hauptaufgaben✓ Sie übernehmen die Überwachung der Trinkwasserversorgungstechnik (Zentralwasser, Einzelbrunnen, Hausinstallationen) gemäß der Trinkwasserverordnung der Schwimmbäder.✓ Als Hygienekontrolleur bzw. Wassermeister (m/w/d) kontrollieren und bewerten Sie die Wasserqualität in öffentlichen Einrichtungen, Schwimmbädern, Badegewässern und Kühltürmen.✓ Zudem beraten Sie Betreiber/innen, Bürger/innen und Institutionen zu Trinkwasserhygiene, Legionellenprävention, Schwimm- und Badegewässerhygiene sowie zu technischer Umsetzung hygienischer Maßnahmen.✓ Sie sind verantwortlich für die Begutachtung und die Erstellung von Stellungnahmen von Bauanträgen für Trinkwasserinstallationen im häuslichen Umfeld und in Einrichtungen nach § 23, 33, 36 II ISFG sowie für die Wasserversorgern und Schwimmbädern.✓ Sie wirken bei der Aufklärung und Eindämmung wasserassoziierter Infektionsgeschehen mit.✓ In Ausnahmesituation unterstützen Sie das Sachgebiet Infektionsschutz im Gesundheitsamt.Dein ideales Profil✓ Sie verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung als Hygienekontrolleur/in bzw. als Wassermeister/in.✓ Sie besitzen idealerweise einschlägige Erfahrungen in der Trinkwasserüberwachung, Rohwasseranalyse und Badewasseraufbereitung – einschließlich Beratung, Begutachtung und Stellungnahmen zu Bauanträgen für Trinkwasserinstallationen (u. a. in Einrichtungen gemäß §§ 23, 33, 36 IfSG) sowie für Wasserversorger und Schwimmbäder bei Neubauten und Umbauten.✓ Relevante Rechtsvorschriften (TrinkwV, DIN 19643, IFSG, VDI-Richtlinien, DVGW-Regelwerken) sind Ihnen vertraut.✓ Idealerweise konnten Sie bereits erste Erfahrungen im Bereich Infektionsschutz sammeln.