Einer unserer Kunden, ein weltweit bekanntes Unternehmen in der Lebensmittelindustrie, sucht motivierte Produktionsmitarbeiter (w/m/d) zur Unterstützung verschiedener Produktionslinien in einem regulierten Umfeld. Sie werden Teil eines dynamischen Produktionsteams sein, in dem Präzision, Teamarbeit und Verantwortungsbewusstsein für einen reibungslosen Tagesablauf sorgen.
In dieser Position bedienen, überwachen und warten Sie moderne Prozess-, Abfüll- und Verpackungsanlagen als Teil eines Produktions-Teams, das in 2-Schicht oder in 3-Schicht arbeitet. Sie stellen sicher, dass die Materialien gemäß den festgelegten Standards verarbeitet und abgefüllt werden und dass alle Schritte gemäß den Produktions- und Qualitätsrichtlinien dokumentiert werden. Außerdem arbeiten Sie eng mit Kollegen und Vorgesetzten zusammen, um effiziente und konforme Produktionsabläufe zu gewährleisten, und tragen zur Schulung und Einarbeitung neuer Teammitglieder bei.
Genaue Dokumentation aller Produktionsaktivitäten in elektronischen und papierbasierten Systemen (z. B. MES).
Einhaltung aller Sicherheits-, Hygiene- und Qualitätsstandards (GMP, HACCP usw.).
Unterstützung bei der Schulung und dem Wissenstransfer an Kollegen und neue Mitarbeiter während der Schichtübergaben.
Abgeschlossene Berufsausbildung in einem technischen oder produktionsbezogenen Bereich (z. B. Chemikant, Pharmakant, Produktionsfachkraft Chemie, Chemiejungwerker, Lebensmitteltechniker, CTA, BTA, PTA oder vergleichbare Qualifikation).
Erfahrung in einer regulierten Produktionsumgebung wie der pharmazeutischen, Lebensmittel- oder chemischen Industrie.
Bereitschaft zum Schichtdienst und zur Übernahme von Verantwortung für die Prozess- und Produktqualität.
Erfahrung mit MES- oder ERP-Systemen ist von Vorteil.
Vertrag: Befristet mit Chance auf Übernahme; Anstellung via Oxford Global Resources
Arbeitszeiten: 38 Stunden pro Woche im Schichtsystem ( Entweder 2-, oder 3-Schichtmodell).
Achtung: Nur Bewerber mit Nationalität eines EU-Mitgliedstaates oder einer gültigen Arbeitserlaubnis sind rechtlich befugt diese Position anzunehmen (§ 40 Abs. 1 Nr. 2 des Aufenthaltsgesetz).