Ihre Aufgaben:
* Organisation von Preisen des DKFZ: Ausschreibung, Nominierungs- und Begutachtungsverfahren sowie Preisverleihungen
* Koordination von Preisnominierungen: Recherche geeigneter Vorschläge, Auswahl und Betreuung von Gutachter:innen, Begleitung des gesamten Nominierungsprozesses
* Sie bringen sich zudem flexibel in weitere Aufgaben der Stabsstelle Helmholtz-Programme und Monitoring ein (z. B. Berichtswesen, Begutachtungen, Antragsverfahren)
Ihr Profil:
* Abgeschlossenes Hochschulstudium in den Natur- oder Lebenswissenschaften oder der Medizin; eine Promotion und Erfahrung in der Forschung (vorzugsweise in der Krebsforschung) sind von Vorteil
* Sicheres Sprachgefühl und exzellentes Ausdrucksvermögen in Deutsch und Englisch
* Gutes Auge für Texte sowie Freude an präziser schriftlicher und mündlicher Kommunikation, auch hinsichtlich wissenschaftlicher Inhalte
* Organisationsgeschick, Verlässlichkeit, Eigeninitiative und ein hohes Maß an Loyalität im Umgang mit sensiblen Informationen
* Strukturierte, effiziente Arbeitsweise und die Fähigkeit, sich schnell in neue Themen und Abläufe einzuarbeiten
* Ausgeprägte Sozialkompetenz, Teamfähigkeit und eine kooperative Haltung
Wir bieten:
* Hervorragende Rahmenbedingungen: modernste state-of-the-art Infrastruktur und Möglichkeit zum internationalen Austausch auf Spitzenniveau
* Vergütung nach TV-L inkl. betrieblicher Altersvorsorge und vermögenswirksamer Leistungen
* 30 Tage Urlaub
* Flexible Arbeitszeiten
* Möglichkeit zur mobilen Arbeit und Teilzeitarbeit
* Familienfreundliches Arbeitsumfeld u.a. je nach Standort mit Eltern-Kind-Zimmer, Beratungsangeboten bspw. durch betriebliche Pflegelots:innen
* Nachhaltig zur Arbeit: Vergünstigtes Deutschland-Jobticket
* Entfalten Sie Ihr volles Potenzial: gezielte Angebote für Ihre persönliche Entwicklung fördern Ihre Talente
* Unser betriebliches Gesundheitsmanagement bietet ein ganzheitliches Angebot für Ihr Wohlbefinden
Wichtiger Hinweis:
Das DKFZ unterliegt den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dies hat zur Folge, dass am DKFZ nur Personen tätig werden dürfen, die einen Immunitätsnachweis gegen Masern vorlegen.