Sachbearbeiter/-in Straßen und Verkehr (m/w/d)
Die Stelle ist in Teilzeit 70 % und unbefristet zu besetzen.
Die Abteilung Straßen und Verkehr des Tiefbauamts ist u.a. für die gesamte Verkehrstechnik und das Verkehrsmanagement zuständig. Mit innovativen Projekten unterstützen wir die Verkehrswende in Stuttgart. Weitere Informationen finden Sie im Video.
Sie sind verantwortlich für die Sachbearbeitung von Schadensfällen an verkehrstechnischen Einrichtungen wie Lichtsignalanlagen, Parkleitsystemen und Verkehrsbeeinflussungs-anlagen
zu Ihren Aufgaben zählt auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung des Geschäftszimmers der Abteilung Straßen und Verkehr im Tiefbauamt sowie des Geschäftszimmers der Amtsleitung (allgemeine Sekretariatstätigkeiten inkl. Terminkoordination sowie Planung und Vorbereitung von Besprechungen)
abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r oder als Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement bzw. als Fachangestellte/-r für Bürokommunikation (bei ausländischen Abschlüssen ist die Vorlage einer Anerkennung in Deutschland erforderlich)
sicherer Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen, den elektronischen Medien und dem Internet
Deutschkenntnisse mit sehr guter Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
einen zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter.
2025 an unser Online-Bewerbungsportal
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahlan das Tiefbauamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hohe Str. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.