Sachbearbeiter/-in Ausländerbehörde (m/w/d)
Ist Ihr Lebenslauf fertig? Wenn ja, und wenn Sie überzeugt sind, dass diese Stelle die richtige für Sie ist, bewerben Sie sich so schnell wie möglich.
Wir suchen Sie für das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stellen sind in Voll- oder Teilzeit (mind. 50 %) und unbefristet zu besetzen.
Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der großen Ämter der Stadtverwaltung mit über 1.000 Mitarbeitenden. Die Ausländerbehörde ist für rund 170.000 ausländische Bürger/-innen zuständig. Die Dienststelle ist in vier Sachgebiete mit über 170 Mitarbeitenden organisiert. Die Aufgaben dieses publikumsintensiven Bereichs sind durch die Anwendung eines sich stetig fortentwickelnden, komplexen Rechtsgebiets geprägt.
Ein Job, der Sie begeistert
Sie sind verantwortlich für die Bearbeitung, Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln, Duldungen und Gestattungen
Sie informieren die Kund/-innen über die Rechts- und Erteilungsgrundlagen
Die Entscheidung über Berechtigungen oder Verpflichtungen zur Teilnahme am Integrationskurs gehört ebenfalls zu Ihrer Aufgabe
Sie setzen Verwaltungsgebühren fest und kassieren diese
Straf- und Ordnungswidrigkeitenanzeigen werden von Ihnen angefertigt
Das Festlegen und Verfügen der notwendigen Auflagen gehört ebenfalls zu Ihrem Aufgabenbereich
Ihr Profil, das zu uns passt
Eine abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/-r, Verwaltungswirt/-in, Beschäftigte/-r mit erfolgreich abgeschlossener Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA, ehem. Angestelltenlehrgang I) oder
Eine abgeschlossene Ausbildung als Finanzwirt/-in, Justizfachangestellte/-r, Notarfachangestellte/-r, Sozialversicherungsfachangestellte/-r, Steuerfachangestellte/-r oder
Beschäftigte mit einer abgeschlossenen dreijährigen Berufsausbildung und mind. zwei Jahren Berufserfahrung als Sachbearbeiter/-in bei einer Ausländerbehörde
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist ein Nachweis über Deutschkenntnisse auf B2-Niveau einzureichen
Gewandtes und sicheres Auftreten, Überzeugungskraft und Einfühlungsvermögen im Kundenkontakt und in Konfliktsituationen
Eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in der deutschen Sprache wird vorausgesetzt, wünschenswert sind Kenntnisse in der englischen Sprache
Unsere Benefits im Überblick
Weil Sicherheit und Wertschätzung zählen: ein zukunftssicherer Arbeitsplatz, betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung, Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte, attraktive Personalwohnungen im Stadtgebiet Stuttgart
Work-Life-Balance: flexible Arbeitszeitmodelle im Rahmen der Öffnungszeiten, Gesundheitsmanagement und Sportangebote
Gemeinsam wachsen: persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Umweltfreundlich unterwegs: ein Zuschuss zum Deutschlandticket, das Fahrradleasing-Angebot "StuttRad"
Kleine Extras, die Großes bewirken: vergünstigtes Mittagessen, Rabatte und Angebote über Corporate Benefits
Wir bieten Ihnen eine Stelle der Besoldungsgruppe A 10 mD / Entgeltgruppe 9a TVöD mit Gewährung einer Zulage.
Noch Fragen?
Für nähere Auskünfte zur Tätigkeit steht Ihnen Frau Schuster unter gerne zur Verfügung. Für personalrechtliche Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an Frau Simmendinger unter oder
. Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter
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Weitere Informationen zum Amt für öffentliche Ordnung finden Sie unter .
Interesse geweckt?
Bewerbungen richten Sie bitte bis zum 21.05.2026 an unser Online-Bewerbungsportal
unter Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 32/0031/2026 an das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart, Eberhardstraße 39, 70173 Stuttgart, senden.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. xniyctf
Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.