Was Sie mitbringen:
* Sie haben eine abgeschlossene Berufsausbildung als Koch*Köchin oder vergleichbar und Leidenschaft für den Kochberuf.
* Sie haben Freude an der Arbeit im Team und wissen, dass gute Zusammenarbeit der Schlüssel zum Erfolg ist. Mit Ihrem herzlichen Wesen begegnen Sie pflegebedürftigen Menschen auf Augenhöhe.
* Sie haben bestenfalls bereits erste Einblicke in die Abläufe einer größeren Küche erhalten und sind vertraut mit den Anforderungen an eine qualitätsbewusste und sichere Lebensmittelverarbeitung.
* Eine positive Arbeitseinstellung und unternehmerisches Denken zeichnen Sie aus.
* Sie sind im Besitz von einem Führerschein und PKW
Das finden Sie bei uns:
* Herausfordernde Aufgaben: Übernehmen Sie Verantwortung bei der Annahme und Lagerung von Lebensmitteln und der Zubereitung der warmen und kalten Mahlzeiten. Hilfreiche Werkzeuge, wie Produktionspläne und Speisenkalkulationen erleichtern Ihnen die Arbeit und helfen Ihnen, stets den Überblick zu bewahren. Jeder Tag hält spannende Aufgaben bereit, die Ihre Kochfähigkeiten und Ihre Kreativität fordern.
* Erholung: Für ausreichend Erholungspausen sorgen 30 Tage Urlaub und Urlaubsgeld.
* Vielfalt und Abwechslung: Bei uns erleben Sie täglich Abwechslung! Von der Zubereitung köstlicher Gerichte bis hin zur Gestaltung abwechslungsreicher Menüs für Feste und Sonderveranstaltungen - Ihre kulinarische Kreativität kennt keine Grenzen.
* Wertschätzung und Belohnung: Wir honorieren Ihr Engagement mit einer leistungsgerechten Vergütung, die Ihnen finanzielle Sicherheit bietet. Überstunden? Natürlich werden diese, sofern sie doch einmal anfallen, fair vergütet.
* Fortbildung und Perspektiven: Wir glauben an Ihre Entwicklung! Nutzen Sie unsere spannenden und praxisorientierten Workshops und Seminare, um Ihre Fähigkeiten auszubauen und sich beruflich weiterzuentwickeln. Bei uns stehen Ihnen alle Türen offen!
* Entlastung für den Alltag: Mit unserem Corporate-Benefits-Programm von attraktiven Rabatten profitieren – z. B. für Kleidung, Technik, Reisen und Freizeit.
* Fahrtkostenerstattung: Um Ihre Flexibilität im Rahmen der Springertätigkeit zu honorieren, werden Ihnen bei Einsätzen außerhalb der 1. Tätigkeitsstätte die Wegezeiten wie Arbeitszeit vergütet und die Fahrtkosten erstattet.