Ihre Aufgaben
* Bearbeitung von Rechtsbehelfsverfahren in Angelegenheiten des Schwerbehindertenrechts (SGB IX) sowie im Rahmen der Gewährung von Familienleistungen des Elterngeldrechts (BEEG)
* Beratung der Verfahrensbeteiligten
* Bearbeitung von Kostenanträgen nach § 63 SGB X und § SGG
* Örtliche Vertretung vor dem Sozialgericht
1. Ihr Profil
vorausgesetzt werden:
* ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor, Diplom) in einer verwaltungsrechtlichen bzw. rechtswissenschaftlichen Studienrichtung oder
* ein erfolgreicher Abschluss als Verwaltungsfachwirtin bzw. Verwaltungsfachwirt oder ein Verwaltungsdiplom (VWA) und die Ausübung von übertragenen Aufgaben mindestens nach der Entgeltgruppe 9 b TV-L
weiterhin erwarten wir:
* anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungs-und Sozialrecht
* sicheres Auftreten
* ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Genauigkeit und Belastbarkeit
* Fähigkeit zum selbständigen Arbeiten und zur Zusammenarbeit im Team
* sichere Anwenderkenntnisse der gängigen MS Office Standardsoftware (Word, Excel, Outlook, Power-Point)
wünschenswert sind:
* Kenntnisse des einschlägigen Sozialrechts, insbesondere SGB I und SGB X, sowie im Sozialgerichtsgesetz und dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG)
2. Das bieten wir Ihnen
* eine attraktive Altersabsicherung
* eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe
* die Möglichkeit zur Weiterbildung
* flexible Arbeitszeiten
* Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
* die Möglichkeit, auch von zu Hause zu arbeiten
* 30 Tage Urlaub
* Möglichkeit zum Dienstradleasing
* Parkmöglichkeiten sind vorhanden
3. Hinweise zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Bewerbungen von Frauen begrüßen wir besonders.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber und ihnen Gleichgestellte berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Wir empfehlen Ihnen daher, auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung bereits im Anschreiben hinzuweisen.
Da die Einstellung nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz ohne Sachgrund befristet erfolgen soll, können wir Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem Arbeitsverhältnis mit dem Land Mecklenburg-Vorpommern gestanden haben, leider nicht berücksichtigen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte zu erklären.
Mit der Bewerbung verbundene Kosten können wir leider nicht erstatten.
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigung geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Die Vorstellungsgepräche sind für den 19.01. geplant.