Brandschutzingenieur/-in (m/w/d)
Die Stelle ist in Teilzeit (50 %) und unbefristet zu besetzen.
Sie sind verantwortlich für die Prüfung, Identifikation und Analyse aktueller Betreiberpflichten im brandschutztechnischen Bereich zur Wahrnehmung eines sicheren Betriebs der Schul- und Schulsportanlagen
Erstellung interner Standards für den anlagentechnischen Brandschutz
Bewertung und Genehmigung von Brandfallsteuermatrizen
abgeschlossenes Studium im Bereich Brandschutz, Sicherheitstechnik, Gefahrenabwehr, Architektur, Bauingenieurwesen (bevorzugt mit Vertiefung vorbeugender Brandschutz), Facility Management, Immobilienwirtschaft oder einer vergleichbaren Fachrichtung (bei ausländischen Abschlüssen ist die Vorlage einer Anerkennung in Deutschland sowie eine deutsche Übersetzung erforderlich)
ideal ist eine Weiterbildung als Sachverständige/‑r oder Fachplaner/‑in für vorbeugenden Brandschutz
Grundkenntnisse im baulichen und anlagentechnischen Brandschutz inkl. eine gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise in deutscher Sprache sowie ein freundliches, verbindliches und kompetentes Auftreten
eine spannende Tätigkeit mit einem zukunftssicheren Arbeitsplatz
Work-Life-Balance durch flexible Arbeitszeitmodelle und die Möglichkeit, mobil bzw. im Homeoffice zu arbeiten
persönliche und fachliche Weiterentwicklung durch unseren BildungsCampus
Gesundheitsmanagement und Sportangebote
ein kostenfreies Deutschlandticket für den ÖPNV
betriebliche Altersvorsorge und Jahressonderzahlung
Stuttgart-Zulage für Tarifbeschäftigte - bis zu 150 € monatlich
Alle weiteren Informationen zu unseren vielfältigen Karrieremöglichkeiten finden Sie unter.
2025 an unser Online-Bewerbungsportal
Falls eine Online-Bewerbung nicht möglich ist, können Sie uns Ihre Papierbewerbung unter Angabe der Kennzahl 40Ian das Schulverwaltungsamt der Landeshauptstadt Stuttgart, Hauptstätter Str. Wir begrüßen Bewerbungen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten, diese werden bei entsprechender Eignung vorrangig berücksichtigt. Teilzeitarbeit ist bei allen Stellen möglich, sofern in der Ausschreibung nichts anderes angegeben ist.