Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:
1. Betreuung Betriebs- und Fernwirktechnik; Betrieb, Instandhaltung und Entstörung von betriebs- und verkehrstechnischer Ausstattung der Bundesautobahnen,
Realisierung eines Erhaltungsmanagement und Betriebsmonitoring von elektronischer Informations- und Kommunikationstechnik sowie von Übertragungssystemen, Dokumentation (Anlagen, Systeme, Parameter und Konfigurationen) und fachtechnische Stellungnahmen
2. Abwicklung von Inbetriebnahmen/ Installationen/ Systemwechsel
Das sollten Sie mitbringen:
3. abgeschlossene Technikerausbildung in der Fachrichtung Elektrotechnik, Betriebstechnik oder artverwandte Fachrichtungen oder ähnliche bzw. durch berufliche Erfahrung erworbene, gleichwertige Eignung
Das wäre wünschenswert:
4. Anzuwendende Vorschriften und Gesetze:
5. Einschlägige DIN und Verband Deutscher Elektrotechniker (VDE), insbesondere DIN VDE 0100 Teile 100 – 600
6. Fernwirkprotokolle
7. Netzwerk- Normen (IEEE 802.xx, RFC 7323, DIN EN 50173/ 50174, etc.)
8. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
9. Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Lieferungen und Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-L StB), Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA-B Stb)
10. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen (ZTV), Dienstanweisungen (DA), ARS (Allgemeine Rundschreiben Straßenbau)
11. Rechtsvorschriften Brand- und Arbeitsschutz (technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR), Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV))
12. Technische Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
13. Technische Hilfsmittel: Office, Windows, Linux, CAD-Software (AutoCad, Eplan), Netzanalysetools, Netzmanagementsoftware,Visio
Zu Ihren persönlichen Stärken zählen:
14. Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
15. Freude an der Arbeit im Team
16. Hohe Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Einsatzbereitschaft
17. Ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenz
Entgeltgruppe: E9a
Die Vergütung erfolgt gemäß o.g. Entgeltgruppe entsprechend den tariflichen Eingruppierungsvorschriften des. Über die Anerkennung der Entgeltstufe wird entsprechend der individuellen Arbeitserfahrung entschieden.
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