786 Civil Engineer Squadron Vollzeit (38,5 Std.) / Ramstein / Eingruppierung: A4-5; A4-6 1 Sie wünschen sich eine Position, in der Sie mit Fachwissen und Sorgfalt dafür sorgen, dass komplexe Systeme zuverlässig funktionieren? Als Elektroniker sorgen Sie dafür, dass die hochmodernen Tank- und Kraftstoffanlagen der U.S. Air Force jederzeit zuverlässig funktionieren. Damit tragen Sie direkt zur Einsatzbereitschaft und Sicherheit bei: Wartung, Reparatur und Modifikation von Flüssigkraftstoffsystemen Fehlersuche und Instandhaltung von Pumpen, Ventilen, Leitungen und Steuerungen Kalibrierung und Prüfung von Messgeräten und Zapfsäulen Inspektion von Tanks und Anlagen auf Leckagen, Korrosion und Betriebssicherheit Dokumentation von Wartungsarbeiten und Einhaltung von Sicherheitsvorschriften Abgeschlossene Ausbildung im Bereich Elektrotechnik, Mechatronik, Anlagenmechanik oder vergleichbar Kenntnisse in Hydraulik, Elektrotechnik und Rohrleitungsbau Erfahrung im Umgang mit Kraftstoffen oder sicherheitskritischen Anlagen von Vorteil Fähigkeit, technische Zeichnungen und Schaltpläne sicher zu lesen Führerschein Klasse B Gute Deutschkenntnisse, Englischkenntnisse für den Arbeitsalltag Bereitschaft zu Schicht- und Bereitschaftsdiensten sowie kontinuierlicher Weiterbildung Sie werden bei uns nach Ihren Qualifikationen und Erfahrungen im Rahmen des TV AL II vergütet, dadurch kommen Sie zusätzlich in den Genuß von Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie einer betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen Profitieren Sie von unseren internen Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten, wodurch Sie die Möglichkeit haben sich beruflich weiterzuentwickeln Erleben Sie den amerikanischen "Way of Life" in einem internationalen und inklusiven Arbeitsumfeld Als Teil unserer Air Force-Familie wird aus der amerikanischen Tradition Thanksgiving auch für Sie ein Feiertag. Sie erhalten durch Arbeitszeitumverteilung zusätzlich neun freie Tage 2 1 Die Stelle ist je nach Qualifikation und/oder Erfahrung als A4-6 (3.538,94 €) eingestuft Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich hierbei um eine Mindesanforderung für die jeweilige Eingruppierung handelt. 2 Je Dienststelle kann diese Regelung variieren