Ausbildung als Justizfachwirt/in
Wir suchen jährlich nach zukünftigen Justizfachwirtinnen und Justizfachwirten.
Ausgebildet wird an ausgewählten Gerichten und den Staatsanwaltschaften im OLG-Bezirk.
Nach Bestehen der Ausbildung erfolgt eine Tätigkeit dann in der Regel bei den Gerichten oder einer Staatsanwaltschaft im Bezirk.
Aufgaben
Bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sind Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte meist erste Ansprechpartner für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger:
* Sie nehmen Anträge an
* erteilen Auskünfte
* händigen Dokumente aus
Aber nicht nur deswegen sind sie in der Justiz unverzichtbar. Auch intern nehmen die Beamtinnen und Beamten eine Vielzahl wichtiger organisatorischer, verwaltender und rechtlicher Aufgaben wahr – insbesondere in den Abteilungen der Fachgebiete Strafrecht, Zivilrecht, Nachlass, Insolvenzen, Zwangsvollstreckung, Familienrecht, Grundbuch und Register.
Zulassungsvoraussetzungen
Du kannst zur Ausbildung als Justizfachwirt/in zugelassen werden, wenn Du unter anderem:
* eine Realschule erfolgreich besucht hast
* oder eine Hauptschule erfolgreich besucht hast und eine Justizfachangestellten-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestelltenausbildung erfolgreich abgeschlossen hast
* oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand erworben hast
Und noch einige weitere Voraussetzungen:
* Das 40. Lebensjahr (im Fall einer Schwerbehinderung das 45. Lebensjahr) noch nicht vollendet hast
* Deutsche Staatsangehörigkeit oder eine Staatsangehörigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a) bis c) BeamtStG besitzt
Mit einer Schwerbehinderung wirst Du bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund sind erwünscht und willkommen.
Ihre Bewerbung
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