Das zum 01.01.1968 gegründete Versorgungswerk der Landesärztekammer Hessen ist seit Oktober 2006 eine teilrechtsfähige Einrichtung der Landesärztekammer Hessen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, und gemäß 5a Gesetz über das Berufsrecht und die Kammern der Heilberufe (Heilberufsgesetz) als berufsständische Einrichtung zuständig für die Alters-, Berufsunfähigkeits- und. klicken sie bewerben, für die volle Stellenbeschreibung